Skip to main content

Gilt ab dem 15. Oktober

In Gebäuden der Stadt Karlsruhe herrscht ab 15. Oktober Maskenpflicht

Die Stadt Karlsruhe will die Corona-Infektion eindämmen. Deshalb hat die Verwaltung bekannt gegeben, dass ab dem 15. Oktober eine Maskenpflicht in städtischen Gebäuden gilt.

Mundschutze hängen auf einer Wäscheleine nebeneinander.
In Karlsruhe gilt ab dem 15. Oktober eine Maskenpflicht i Gebäuden der Stadt Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv

In Gebäuden der Stadt Karlsruhe gilt ab dem 15. Oktober eine Maskenpflicht. Diese schließt alle städtischen Gebäude wie auch Rathäuser ein. Das teilte die Stadtverwaltung am Montagmittag mit. Demnach müssen Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in Foyers, Treppenaufgängen, Fluren, Besprechungsräumen und Aufzügen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Karlsruhes Oberbürgermeister Frank Mentrup begründete die Maßnahme damit, dass das Rathaus weiterhin geöffnet bleiben soll. Die Verwaltung will den Mitarbeitern und Besuchern ein sicheres Gefühl geben.

In Karlsruhe waren am Montag 17,6 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohnern gemeldet worden. Im Landkreis lag die Anzahl bei 21,3 Fällen. In Karlsruhe sollen schon bei einer 7-Tage-Inzidenz von 20 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ergriffen werden.

nach oben Zurück zum Seitenanfang