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Update:
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Die Stadt und der Landkreis haben die Entscheidung über einen lokalen Teil-Lockdown vertagt. Oberbürgermeister Frank Mentrup und Landrat Christoph Schnaudigel wollen am Dienstag erneut beraten. Viel zu entscheiden gibt es allerdings nicht. Es gehe dann lediglich um die Feststellung, dass der Inzidenzwert am dritten Tag in Folge über 100 liegt, erklärt der OB. Falls nicht, passiert gar nichts. Ist das aber der Fall, treten am Donnerstag neue Beschränkungen in Kraft. „Mit dem aus meiner Sicht falschen Fokus“, sagt der Rathauschef. Möglich, aber nicht vorgeschrieben, ist auch eine erneute Ausgangssperre.
Der Wert im Stadtgebiet hatte am Samstag die 100er-Marke überschritten, der Landkreis lag zuletzt mit 90,8 noch darunter. Der leichte Unterschied stellt das angekündigte gemeinsame Vorgehen infrage. „Eine Einheitlichkeit wird es nur geben, wenn auch der Landkreis über 100 liegt“, sagt Mentrup. Durch Beschränkungen unterhalb des Grenzwertes riskiere man sonst Schadensersatzklagen.
Diese Corona-Regeln drohen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes schreibt Verschärfungen vor, sobald ein Stadt- oder Landkreis die Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche drei Tage in Folge überschreitet. Das Gesundheitsamt muss dies offiziell feststellen und dem Landessozialministerium melden. Die darauf folgenden Einschränkungen sind in der Verordnung geregelt. Sie führen dazu, dass viele Einrichtungen und Geschäfte, die erst am 8. März wieder unter Auflagen öffnen durften, wieder schließen müssen.
Vorgesehen sind auch weitergehende Kontaktbeschränkungen. Kindergärten und Schulen sind nicht betroffen. Für eine erneute Ausgangssperre gibt es außerdem höhere Hürden. Sie ist laut Verordnung nur vorgesehen, wenn sich trotz aller anderen Maßnahmen eine „erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus besteht“.
Die Verordnung lässt den Städten und Landkreisen allerdings durchaus ein wenig Spielraum. So spielt die Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes zum Infektionsgeschehen für die Bewertung des Inzidenzwertes eine zentrale Rolle. Andererseits behält sich das Sozialministerium des Landes vor, „ergänzende regionale Maßnahmen“ anzuordnen, wenn die Inzidenz außergewöhnlich hoch steigt.
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Einschränkungen in Karlsruhe könnten am Donnerstag kommen
Sollte sie nicht überraschend zurückgehen, werden am Donnerstag erneute Einschränkungen in Kraft treten. Das sei „zwingend vorgegeben“, teilt die Stadt mit. Laut Corona-Verordnung dürfen dann Einzelhändler auch nicht mehr mit Terminen öffnen, stattdessen geht es zurück zu „Click&Collect“.
Museen, Galerien und der Zoo müssten wieder schließen. Gleiches gilt für sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel- oder Tattoostudios. Friseure dürfen hingegen weiter öffnen. Treffen sind dann wieder nur noch zwischen den Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person erlaubt, statt wie bisher von zwei Haushalten. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen in beiden Fällen nicht mit.
OB für Ausgangsbeschränkungen oder Ausweitung der Maskenpflicht
Der Karlsruher Oberbürgermeister macht aus seinem Ärger über den Schwerpunkt der Einschränkungen keinen Hehl. In den vergangenen Wochen hatte er immer wieder gefordert, den Einzelhandel, Museen oder den Zoo mit entsprechenden Hygienekonzepten zu öffnen. „Dort passieren die Infektionen nicht“, sagt Mentrup.
Stattdessen müsse man stärker auf Betriebe, in Kitas und Schulen blicken und dort mehr testen. Auch erneute Ausgangsbeschränkungen oder eine Ausweitung der Maskenpflicht hält Mentrup für geeignet. „Es ist paradox, dass der Einzelhandel reglementiert wird, wenn die Infektionen woanders die Zahlen hochtreiben.“