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Politik vor 200 Jahren

Kampf um Pressefreiheit: Baden leistete Widerstand gegen Karlsbader Beschlüsse

Am 31. August 1819, vor genau 200 Jahren, einigten sich die Mitglieder des Deutschen Bundes in Böhmen auf die Karlsbader Beschlüsse. Darin wurde etwa die Pressefreiheit in den Einzelstaaten massiv eingeschränkt. In den fast 30 Jahren ihres Bestehens gab es nur einen ernsthaften Versuch des politischen Widerstands – vom Großherzogtum Baden.

In dieser Karikatur von 1842 über die Karlsbader Beschlüsse wird Metternich ein zensiertes Exemplar der Schriften Luthers überreicht. Die Zensur ist die Muse des Bundestags. Der deutsche Michel trägt ein Maulschloss. Germania werden Ketten angelegt.
In dieser Karikatur von 1842 über die Karlsbader Beschlüsse wird Metternich ein zensiertes Exemplar der Schriften Luthers überreicht. Die Zensur ist die Muse des Bundestags. Der deutsche Michel trägt ein Maulschloss. Germania werden Ketten angelegt. Foto: bpk

Am 31. August 1819, vor genau 200 Jahren, einigten sich die Mitglieder des Deutschen Bundes in Böhmen auf die Karlsbader Beschlüsse. Darin wurde etwa die Pressefreiheit in den Einzelstaaten massiv eingeschränkt. In den fast 30 Jahren ihres Bestehens gab es nur einen ernsthaften Versuch des politischen Widerstands – vom Großherzogtum Baden.

Kotzebue ist ermordet. Ein junger Mensch, unter dem Vorwand, ihn zu besuchen, gab ihm zwei Dolchstiche, an welchen er eine halbe Stunde darauf seinen Geist aufgab.

Diese Zeilen stehen am 24. März 1819 in der Karlsruher Zeitung . Was war geschehen? Einen Tag zuvor hatte der Student Karl Ludwig Sand in Mannheim den konservativen Schriftsteller und russischen Generalkonsul August von Kotzebue ermordet. Sand hatte ihn als Feind der Einheit Deutschlands angesehen.

Während der sogenannten Ministerialkonferenzen in Böhmen wird aus diesem Anlass über Konsequenzen diskutiert. Das Ergebnis sind am 31. August 1819 die Karlsbader Beschlüsse. Sie schränken die Meinungs- und Pressefreiheit im Deutschen Bund enorm ein und sind einer der Gründe für die Märzrevolution 1848/49, die mit der Kapitulation der badischen Truppen in der Festung Rastatt am 23. Juli 1849 militärisch endgültig scheitert.

Badischer Großherzog besorgt wegen Attentats in Mannheim

Der Mord an Kotzebue erschreckte 1819 die politischen Verantwortlichen, denn Sand ist ein radikaler Anhänger der deutschen Nationalbewegung.

„Der Großherzog hat sogleich Befehle ergehen lassen, daß die strengste Untersuchung unermüdet fortgesetzt werde, um alle Spuren des Zusammenhangs aufzufinden, damit man allgemeine Maßregeln ergreifen könne, um diesem schwärmerischen Unwesen, welches von der gefährlichsten Wirkung ist, kräftig zu steuern“, beschreibt Wilhelm Ludwig von Berstett am Tag nach dem Attentat in einem Brief die Ansichten seines badischen Dienstherren Ludwig I. Von Berstett ist Außenminister des Großherzogtums.

Gesandter des Großherzogs Ludwigs I. in Karlsbad: Wilhelm Ludwig von Berstett.
Gesandter des Großherzogs Ludwigs I. in Karlsbad: Wilhelm Ludwig von Berstett. Foto: Stadtarchiv Karlsruhe

Karlsbader Beschlüsse sollen revolutionäre Umtriebe eindämmen

Clemens Lothar Wenzel Fürst von Metternich, Außenminister von Österreich – ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes –, nutzte die vom 6. bis 31. August 1819 dauernden Konferenzen in Karlsbad, um ein Zeichen gegen befürchtete revolutionäre Umtriebe zu setzen.

Neben Metternich sind unter anderem Vertreter von Preußen, Bayern, Württemberg und Baden – mit dem Gesandten von Berstett – in dem Kurort in Böhmen, der seit 1998 Partnerstadt von Baden-Baden ist.

Zeitgenössische Darstellung von Clemens Wenzel Fürst von Metternich.
Zeitgenössische Darstellung von Clemens Wenzel Fürst von Metternich. Foto: dpa

Metternichs Standpunkt ist klar: Er möchte Maßnahmen gegen den „Unfug der Presse“ in den deutschen Bundesstaaten ergreifen und deren Missbrauch verhindern. Wichtig ist dem österreichischen Außenminister, „die gehörige landesherrliche Aufsicht über politische Blätter und Zeitschriften durch eine gewisse Censur auszuüben“.

Die in Karlsbad erarbeiteten Beschlüsse umfassen schließlich das Bundes-Universitätsgesetz, das „Bundes-Preßgesetz“ und das Bundes-Untersuchungsgesetz. Sie werden am 20. September 1819 von der Bundesversammlung, dem obersten Organ des Deutschen Bundes, in Frankfurt folgsam bestätigt und in Kraft gesetzt.

Blick auf die Vrideni, eine der Hauptstraßen von Karlsbad.
Blick auf die Vrideni, eine der Hauptstraßen von Karlsbad. Foto: dpa (Archivbild)

Pressefreiheit wird eingeschränkt

Universitäten werden künftig überwacht, Burschenschaften verboten. Der Einsatz des Militärs bei politischen Unruhen wird geregelt. Die Meinungs- und Pressefreiheit wird eingeschränkt, eine Zentraluntersuchungskommission in Mainz eingerichtet. Druckschriften unter 320 Seiten werden einer Vorzensur unterzogen.

Die Konsequenzen für Journalisten sind harsch. So heißt es in Paragraph sieben des „Bundes-Preßgesetzes“: „Wenn eine Zeitung oder Zeitschrift durch einen Ausspruch der Bundesversammlung unterdrückt worden ist, so darf der Redacteur derselben binnen fünf Jahren in keinem Bundesstaate bei der Redaction einer ähnlichen Schrift zugelassen werden.“

Im Laufe der Jahre werden in Baden Blätter wie Der Wächter am Rhein (Mannheim), Der Freisinnige (Freiburg) oder Der Leuchtthurm (Konstanz) verboten. Auch Geld- oder Gefängnisstrafen werden angedroht. Die Karlsruher Zeitung, Staatsanzeiger für das Großherzogtum Baden, druckt das Gesetz zu seiner Zensur am 2. Oktober 1819 kommentarlos ab .

Die Mitglieder des Deutschen Bundes müssen die Beschlüsse nach der Versammlung in Frankfurt noch einzeln verkünden und publizieren, damit sie verbindlich für die Untertanen sind. Im Großherzogtum Baden ergeht im November 1819 eine neue Zensurverordnung und im Februar 1821 ein Zensuredikt. Später werden die Beschlüsse ausgeweitet und verschärft – etwa im Juli 1832 als Reaktion auf das Hambacher Fest in der Pfalz.

Großherzogtum Baden leistet politischen Widerstand

Die Deutsche Bundesversammlung befasst sich zu dieser Zeit auch mit dem einzigen ernsthaften Versuch, auf politischer Ebene Widerstand gegen die Karlsbader Beschlüsse zu leisten: dem „badischen Preßgesetz“ von 1832. Bereits bei seiner ersten Thronrede hatte der neue Großherzog Leopold 1830 Reformen angekündigt. Zudem entließ er Außenminister von Berstett.

Im von Leopold bereits im Dezember 1831 unterzeichneten „Preßgesetz“ hieß es: „Alle Zensur der Druckschriften, welche im Großherzogtum herauskommen oder verbreitet werden, ist aufgehoben.“ Dieser und die anderen 88 Paragraphen bedeuteten „eine Herausforderung für die anderen Bundesstaaten und den Bund als Gemeinschaftsgefüge“, schreibt Jürgen Wilke, emeritierter Professor für Publizistik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, in seinem Buch „200 Jahre Karlsbader Beschlüsse“.

„Dem zufolge spricht die Bundesversammlung die zuversichtliche Erwartung aus, daß die Großherzogliche Regierung dieses Preßgesetz sofort suspendire“, heißt es schließlich im Juli 1832 in einem Beschluss der Bundesversammlung. Leopold muss das liberale Gesetz wieder zurücknehmen.

Badische Oppositionelle treffen sich in Offenburg

Fünfzehn Jahre später sind die Karlsbader Beschlüsse immer noch ein Dorn im Auge der badischen Oppositionellen. Am 12. September 1847 formulieren sie im Gasthaus „Salmen“ in Offenburg 13 politische Forderungen, das sogenannte Offenburger Programm.

Gleich Artikel eins beginnt mit den Worten: „Wir verlangen, daß sich unsere Staatsregierung lossage von den Karlsbader Beschlüssen vom Jahr 1819“. „Wir verlangen Preßfreiheit; das unveräußerliche Recht des menschlichen Geistes, seine Gedanken unverstümmelt mitzutheilen, darf uns nicht länger vorenthalten werden“, heißt es in Artikel zwei.

Der Widerwille gegen die Zensur wird aber auch unter den führenden Politikern des Deutschen Bundes immer größer. In der Bundesversammlung im März 1848 werden zwei von Preußen eingebrachte Paragraphen zum Beschluss erhoben; der erste lautet: „Jedem deutschen Bundesstaate wird freigestellt, die Zensur aufzuheben und Preßfreiheit einzuführen.“ Die Karlsbader Beschlüsse sind Geschichte. Baden hatte allerdings zu diesem Zeitpunkt sein „Preßgesetz“ von 1832 bereits wieder eigenmächtig eingeführt.

Feier des Grundgesetzes in Karlsruhe

In Karlsruhe ist somit seit Langem bekannt, welch hohes und zugleich fragiles Gut die Pressefreiheit ist. So passt es nicht nur wegen des Bundesverfassungsgerichts, dass im Mai 2019 in der ehemaligen Residenzstadt des Großherzogs 70 Jahre Grundgesetz gefeiert wurde .

Bekanntlich heißt es in Artikel fünf: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

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