Der Karlsruher Instagram-Star Pamela Reif hat einen Prozess um Schleichwerbung verloren. Sie darf auf ihren Fotos keine sogenannten Tags zu Markenherstellern setzen, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen.
Das hat ein Richter des Landgerichts Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb hatte in drei Fällen eine Unterlassungsverfügung gegen die 22-Jährige erwirkt. „Der kommerzielle Zweck muss kenntlich gemacht werden“, sagte der Richter.
Model will vors OLG ziehen
Besonders die überwiegend jungen Menschen, die zu Reifs mehr als vier Millionen Followern gehören, seien leicht zu beeinflussen und müssten geschützt werden. Reifs Anwalt kündigte an, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht zu gehen.
dpa/ lsw