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2G-plus-Regelung

Die kostenlosen Corona-Schnelltests sind zurück: Wie oft darf man sich testen lassen?

Corona-Schnelltests sind seit dem 13. November wieder kostenlos. Insbesondere angesichts der geänderten Corona-Regeln steigt die Nachfrage nach den Antigen-Tests. Doch wie oft darf man eine Teststation überhaupt besuchen?

Eine Frau tropft in einem Covid-19 Testcenter eine Probe auf einen Antigen-Schnelltest zum COVID-19-Antikörper-Nachweis.
Bei der 2G-plus-Regelung müssen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen. Dieser ist seit dem 13. November wieder kostenlos. Foto: Sven Hoppe/dpa

Die kostenlosen Corona-Schnelltests sind zurück. Mit der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums hat seit dem 13. November wieder „jeder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche – und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus“, wie die Bundesregierung mitteilte.

Dabei waren die Tests nur etwa einen Monat zuvor in Deutschland in der Regel kostenpflichtig geworden. Die Kehrtwende begründete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn damit, dass es Zeit brauche, bis Impfungen ihre „volle Wirkung entfalten“ könnten. Deswegen müsse man in der aktuellen Lage rasch wieder mehr testen.

In Baden-Württemberg steigt die Nachfrage nach den kostenlosen Antigen-Tests stark – und das aus zwei Gründen. Zum einen müssen seit dem 24. November ungeimpfte Arbeitnehmer im Job einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen.

Zum anderen sieht die angepasste Verordnung der Landesregierung eine neue Alarmstufe II und weitere Verschärfungen vor, wenn auf den Intensivstationen an zwei Tagen hintereinander mehr als 450 Covid-19-Patienten liegen. Sie ist seit dem 24. November in Kraft.

Neben weiteren Einschränkungen für Ungeimpfte gilt in der Alarmstufe II bei allen Veranstaltungen in Kultur, Freizeit und Sport die Regel 2G plus. Gleiches gilt für Weihnachtsmärkte oder den Zutritt zu Diskotheken. Neben dem Geimpften- oder Genesenen-Nachweis muss in diesen Bereichen also auch ein negativer Corona-Schnelltest von einer zertifizierten Teststelle vorgelegt werden.

Wie oft darf man zum kostenlosen Corona-Schnelltest?

Als die Corona-Schnelltests erstmals kostenlos waren, war der Irrglaube weit verbreitet, dass sich Bürger nur einmal pro Woche kostenlos auf das Coronavirus testen lassen können. Doch jedem Bürger stehen bei ausreichend Testkapazitäten mehrere kostenlose Schnelltests pro Woche zu.

„Man kann sich so oft testen lassen, wie es notwendig ist. Es kontrolliert keiner und es ist durch die Verordnung abgedeckt“, bestätigt Swantje Middeldorff, die Pressereferentin der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Die KVBW ist die Abrechnungsstelle für Anbieter der Schnelltests, sie bekommt das Geld dann vom Bund erstattet.

Übrigens: Anders sieht es bei PCR-Tests aus. Die Kosten für diese Tests werden nur übernommen, wenn der zuständige Arzt oder das Gesundheitsamt sich für einen solchen Test aussprechen – also wenn ein Verdacht auf eine SarsCoV-2-Infektion vorliegt, beispielsweise aufgrund entsprechender Krankheitssymptome oder wegen Kontakts zu Infizierten.

Wo kann man einen Corona-Schnelltest durchführen lassen?

Die Corona-Teststationen hatten aufgrund der sinkenden Nachfrage in der Zeit der kostenpflichtigen Tests an vielen Orten ihre Kapazitäten heruntergefahren. Jetzt müssen sie sich auf einen erneuten Ansturm einstellen. „Wir rechnen mit einer erhöhten Nachfrage“, bestätigt Frank Eickmann vom Landesapothekerverband Baden-Württemberg.

Doch die Umsetzung ist schwierig. Etwa jede vierte Apotheke in Baden-Württemberg biete derzeit Corona-Schnelltests an, zu finden über mein-apothekenmanager.de. „Wir bemühen uns natürlich, unseren Beitrag zu leisten, aber es ist nicht in allen Apotheken möglich – aufgrund von räumlichen oder personellen Voraussetzungen“, so Eickmann. Einen Überblick über die Teststellen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe bietet die Stadtverwaltung.

Corona-Schnelltests durchführen dürfen kommunale Testcenter, Apotheken und Ärzte. Wer darüber hinaus Antigen-Tests anbieten möchte, braucht eine behördliche Genehmigung, die Gesundheitsämter ausstellen. Mit dieser Änderung in der aktuellen Corona-Testverordnung hat der Bund auf den Betrugsverdacht bei Teststellen im Sommer 2021 reagiert.

Des Weiteren müssen Teststellen mittlerweile verpflichtend an die Corona-Warn-App angeschlossen sein – eine technische Hürde und „durchaus auch ein Grund, warum viele Apotheken das nicht mehr angeboten haben“, erklärt Eickmann. Trotzdem begrüßt er die Rückkehr der kostenlosen Corona-Schnelltests: „Es ist gut und richtig, dass wir die Bürgertests wieder haben. Testen hilft, Infektionsketten zu entdecken und sie auch zu unterbrechen.“

Nur ein Corona-Schnelltest pro Woche – woher kommt dieser Irrglaube?

Eine kleine Feinheit hat diesen Irrglauben wohl entstehen lassen. In der ersten Verordnung zu den Schnelltests hieß es, dass sich Menschen einmal die Woche kostenlos testen lassen können. Das wurde als Begrenzung nach oben ausgelegt. Wer die Testverordnung des Bundes jetzt liest, bemerkt das Wort „mindestens“.

Die Corona-Testverordnung des Bundes

Die Regeln können Interessierte in der Corona-Testverordnung des Bundes nachlesen.

Wer also mehrmals die Woche in einem Testzentrum oder in einer Apotheke das Angebot der kostenlosen Bürgertests wahrnehmen möchte, muss die Schnelltests nicht selbst bezahlen.

Theoretisch kann man sich täglich sogar mehrmals beim gleichen Anbieter testen lassen. Das bestätigt auch Middeldorff von der KVBW: „Wer sich testen lassen möchte, kann auch mehrmals in die gleiche Teststation. Wenn ein Betreiber sagt, dass das nicht geht, dann ist dieser falsch informiert.“

Die KVBW verweist darauf, dass das einzige Limit die Schnelltest-Stationen seien. Wer aber einen Ort findet, an dem er sich testen lassen kann, etwa weil es noch Termine gibt oder weil spontan Plätze frei sind, der kann sich dort kostenlos testen lassen.

Vor einer Rechnung nach einem Corona-Schnelltest braucht sich keiner zu fürchten

„Wenn ich jeden zweiten Tag zum Testen gehe, verstoße ich gegen kein Gesetz, deshalb passiert mir auch nichts“, betont auch Frank Eickmann vom Landesapothekerverband Baden-Württemberg. „Es gibt keine Kontrollen, wer wie oft zu einem Test geht.“

Dass am Ende Getestete auch wirklich keine Rechnung wegen zu häufigen Tests bekommen, dafür sorgt schon der deutsche Datenschutz, denn es gibt keine Aufbewahrungspflicht für solche Daten. Und Testanbieter müssen angeben, wofür sie die Daten verwenden. Wer sich dafür interessiert, kann das in den Datenschutzerklärungen der Anbieter, etwa bei der Online-Terminvergabe, nachlesen.

„Der Kunde will in der Regel eine Bescheinigung für seinen negativen Test. Die personenbezogenen Daten erfassen wir, um dieses Zertifikat ausstellen zu können. Wir löschen die Daten wieder, wenn der Test negativ ist.“ Wer einen Test macht, stimmt lediglich zu, dass er symptomfrei ist und dass seine Daten bei einem positiven Befund weitergegeben werden dürfen. Ist ein Schnelltest positiv, wird das Testergebnis an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt.

Wir wollen viel testen, um Ansteckungen aufzudecken und zu vermeiden.
Frank Eickmann, Landesapothekerverband Baden-Württemberg

Auch für die Abrechnung der Tests werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben. Laut Apothekerverband werden hierfür nur die Uhrzeiten und Tage der Tests übermittelt.

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