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Hinweise zum Helm

Wenn Autofahrer Radler „übersehen“: Karlsruher Polizei wegen Formulierung von Unfallmeldungen in der Kritik

Die BNN berichten regelmäßig über Unfälle mit Radfahrern. Grundlage dafür sind die Meldungen der Polizei. Die ist wegen ihrer Wortwahl bisweilen in der Kritik. Ein Sprecher erklärt, warum welche Formulierungen gewählt werden.

Ein Kinderfahrrad, ein Schuh und ein Helm liegen am Boden. Im Vordergrund unscharf das Hinterrad eines Autos.
Helm oder kein Helm? Diese Frage beantwortet die Polizei in manchen Unfallmeldungen, aber nicht immer. Foto: Images/xsichtbarx

Autofahrer übersehen Radfahrer. Wieder und wieder und wieder und immer wieder.

Im Presseportal, wo alle Unfall- und Kriminalmeldungen der Polizeipräsidien einlaufen, finden sich derartige Formulierungen zuhauf.

Wer nach dem Wort „übersah“ sucht, findet fast ausschließlich Ergebnisse, die klingen wie dieses Beispiel:

Unfallmeldung des Polizeipräsidiums Karlsruhe vom 16. März 2020

„Verletzungen erlitt am Sonntagnachmittag eine 56 Jahre alte Fahrradfahrerin, als sie in Eggenstein von einem Pkw-Fahrer erfasst wurde.

Der 48-jährige Unfallverursacher befuhr mit seinem Opel gegen 15.50 Uhr die Gustav-Heinemann-Allee. An der Einmündung in Richtung Eggenstein übersah der Pkw-Fahrer beim Rechtsabbiegen die Radfahrerin. Durch die Kollision mit dem Fahrzeug stürzte die Frau zu Boden und wurde dabei verletzt. Nach einer Erstversorgung vor Ort wurde die Rennrad-Fahrerin mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht. Der Sachschaden wird auf ca. 2000 Euro geschätzt.“

Die Meldung ist aus der Perspektive der verletzten Fahrradfahrerin geschrieben. Sie fuhr, sie wurde erfasst, sie stürzte, sie erlitt, sie wurde verletzt. Der Autofahrer wird zwar als Unfallverursacher benannt, nimmt aber in der Meldung viel weniger Raum ein: Er befuhr und übersah. Da war’s.

Ob er vielleicht seine Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr nicht erfüllt hat? Ob er den Schulterblick unterlassen hat? Ob er abgelenkt war? Das erfahren die Leser nicht.

Journalisten sind auf Informationen der Polizei angewiesen

Ein kritischer Leserbrief hat die Redaktion der BNN erreicht: Der Verfasser beschwert sich über genau solche Formulierungen in Unfallmeldungen, die oft auch in der Zeitung oder auf bnn.de erscheinen. „Autofahrer missachten darin keine Vorfahrt, sondern ‚übersehen‘ Radfahrer“, kritisiert der Leser. „Bei dem folgenden Unfall werden Radfahrer nicht verletzt, sondern verletzen sich selbst.“

Für die Berichterstattung über Verkehrsunfälle sind Journalisten auf die Informationen der Polizei angewiesen. In den seltensten Fällen ist schließlich ein Redakteur zum Zeitpunkt des Geschehens zufällig selbst vor Ort. Erreicht ein Reporter eine Unfallstelle, ist das Unglück bereits passiert und die Schilderungen der Beteiligten gehen oft auseinander.

Die Pressestellen der Polizei gelten hingegen als „privilegierte Quellen“. Das bedeutet, dass Journalisten davon ausgehen können, von diesen Stellen korrekte und möglichst vollständige Informationen zu bekommen. Diesen Status haben neben der Polizei auch andere Behörden und beispielsweise Nachrichtenagenturen.

Nur: Die Informationen mögen noch so korrekt sein – mit einer bestimmten Wortwahl und Ausdrucksweise erhalten Aussagen dennoch bisweilen einen einseitigen Anstrich. Dieses Gefühl hat nicht nur der Verfasser des Leserbriefs. Immer wieder erreichen die Redaktion Vorwürfe von Radfahrern, Autofahrern oder Fußgängern, die Berichterstattung würde diese oder jene Verkehrsteilnehmer negativ darstellen.

Karlsruher Polizeisprecher erklärt, wie Unfallmeldungen entstehen

Warum also sprechen viele Unfallmeldungen von einem „Übersehen“ durch die Autofahrer, nicht aber etwa von einer genommenen Vorfahrt?

„Um den Medien die Gelegenheit zu geben, aktuell über Verkehrsunfälle berichten zu können, werden die polizeilichen Pressemeldungen zu einem Zeitpunkt verfasst, zu dem die Ermittlungen zu den Umständen und zum Hergang in den überwiegenden Fällen noch lange nicht abgeschlossen sind“, erklärt Raphael Fiedler, Pressesprecher im Polizeipräsidium Karlsruhe.

Wir müssen die Meldung mit den ersten und auch nicht immer abschließend bewerteten Informationen angehen.
Raphael Fiedler, Polizei Karlsruhe

Bei komplexen Unfallsituationen oder schweren Verletzungen könnten die Ermittlungen aber Wochen oder sogar Monate dauern. „Eine Pressemeldung sollte jedoch in der Regel spätestens am Tag nach einem Unfall veröffentlicht werden, um aktuell zu sein“, so Fiedler.

„Das bedeutet, wir müssen die Meldung mit den ersten und auch nicht immer abschließend bewerteten Informationen und Erkenntnissen angehen.“ Oft seien zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal alle Beteiligten angehört worden.

Außerdem sei es weder Aufgabe noch Ziel der Pressebeamten, in den Unfallmeldungen die Schuldfrage zu klären oder einzelne Beteiligte zu be- oder entschuldigen. „Es wird von uns lediglich festgestellt, ob ein Verhalten möglicherweise strafbewehrt ist, also eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt.“

Daher müssen wir oft weiche Formulierungen wählen, das heißt solche, die die Unfallursache noch zum Teil offen lassen.
Raphael Fiedler, Polizei Karlsruhe

Oft haben laut Polizeisprecher Fiedler mehrere Verkehrsteilnehmer gegen Vorschriften verstoßen. Solche Verstöße, beispielsweise zu schnelles Fahren, ließen sich aber nicht immer vor Ort verifizieren. Vielmehr müssten erst Spuren ausgewertet oder Berechnungen vorgenommen werden.

„Daher müssen wir oft weiche Formulierungen wählen, das heißt solche, die die Unfallursache noch zum Teil offen lassen“, erklärt Fiedler. Wie seine Kollegen in der Presseabteilung ist er nur selten selbst vor Ort und muss sich daher auf den Bericht der Unfallsachbearbeiter verlassen.

Auch von dessen Ausdrucksweise sei die Wortwahl einer Pressemitteilung teilweise abhängig. „Und in der Kürze der Zeit kann auch nicht immer mit dem Sachbearbeiter Rücksprache gehalten werden, da dieser oft im Schichtrhythmus nicht greifbar ist.“

Warum so oft betont wird, dass verunglückte Radler keinen Helm trugen

Ein weiterer Punkt ärgert den BNN-Leser, der sich an die Redaktion gewandt hat: Der häufige Hinweis, dass ein verunglückter Radfahrer keinen Helm getragen hat. So wie in dieser Meldung vom Dezember 2019, in der geschildert wird, wie ein Radfahrer auf nasser Straße stürzte und mit lebensbedrohlichen Kopfverletzungen ins Krankenhaus musste. „Ein getragener Fahrradhelm hätte hier möglicherweise Schlimmeres verhindern können“, steht am Ende der Meldung.

Polizeisprecher Raphael Fielder erklärt, wann und warum in Unfallmeldungen erwähnt wird, ob der Radler einen Helm trug oder nicht: „Wenn es für den Zusammenhang des Unfalls oder der Verletzungen relevant ist, insbesondere wenn der Radfahrer schwere Verletzungen davongetragen hat.“

Oft würden Medienvertreter bei schweren Verletzungen nachfragen, ob ein Helm im Spiel war. Dem wolle die Polizei mit der Angabe zuvorkommen. Dennoch findet sich der Hinweis lediglich in einigen, nicht aber standardmäßig in allen Meldungen des Karlsruher Polizeipräsidiums.

Und: Helme sind noch lange kein Garant dafür, dass man einen Sturz überlebt. In Östringen beispielsweise starb im November ein Radler, der laut Meldung „aus ungeklärter Ursache stürzte und trotz eines Fahrradhelms tödliche Kopfverletzungen erlitt“. In Rheinstetten verlor eine Frau 2018 „trotz Fahrradhelm“ bei einem Sturz das Bewusstsein.

Polizei will mit Formulierungen auch Prävention betreiben

Manche Verkehrsexperten sind der Meinung, Helme schüfen ein falsches Gefühl der Sicherheit – bei Radlern und Autofahrern gleichermaßen, die dadurch eventuell sorgloser unterwegs sind und weniger auf andere Verkehrsteilnehmer achten.

Die Polizei will laut Sprecher Fiedler aber alle Verkehrsteilnehmer für mögliche Gefahren auf der Straße sensibilisieren. Zwar wolle man in den Meldungen grundsätzlich „einen Vorfall so sachlich und objektiv wie möglich“ darstellen. „Wir haben allerdings auch die Aufgabe der Prävention, in diesem Fall also auch, Verkehrsunfälle durch Hinweise auf Fehlverhalten zu verhindern.“

Daher würden auch hin und wieder Tipps an die Unfallmeldungen angehängt. „Beispielsweise, dass beim Fahren mit E-Rollern Alkoholgrenzen bestehen, die möglicherweise einen Straftatbestand verwirklichen können“, erklärt Fiedler. „Wir stellen immer wieder fest, dass diese Information noch nicht allen bekannt zu sein scheint.“

Vier-Augen-Prinzip bei der Polizei und bei den BNN

Und die BNN-Redakteure, die solche Meldungen für die Zeitung oder bnn.de übernehmen? Die können die Vorgaben der Polizei natürlich nicht beliebig umformulieren, weil sonst eventuell der Sachverhalt falsch dargestellt würde. Laut Polizeisprecher Fiedler gibt es für die Beamten in der Öffentlichkeitsarbeit aber Fortbildungen, in denen auch die Formulierung von Unfallmeldungen Thema ist.

Außerdem gibt es ein Vorgehen, das auch im BNN-Newsroom zum Einsatz kommt: „Meldungen mit sensiblen Inhalten werden grundsätzlich im Vier-Augen-Prinzip verfasst und auch vom Vorgesetzten korrigiert.“

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