Bei Hinrichtungen herrschte in Karlsruhe einst Volksfeststimmung
Seit Gründung der Bundesrepublik gibt es hierzulande keine Todesstrafe mehr. In früheren Zeiten hingegen hielt man Exekutionen für eine angemessene Strafe - jedenfalls bei Kapitalverbrechen. Auch in Karlsruhe wurde die Todesstrafe vollstreckt. Nicht selten herrschte dabei Volksfeststimmung.
Spektakuläre Exekution: Als das Schwert des Scharfrichters dem Leben der Brüder Qualibert und Damian Maisch im März 1829 nahe dem heutigen Gutenbergplatz ein Ende bereitete, waren Hundertschaften von Schaulustigen zugegen.
Foto: Stadtarchiv Karlsruhe
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