Corona-Notbremse war verfassungsgemäß: Die Freiheit des Einzelnen muss Grenzen haben
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat geurteilt: Die nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sowie die zeitweisen Schulschließungen waren in der Corona-Krise verhältnismäßig. Denn die Freiheit des Einzelnen muss Grenzen haben.