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Meinung

von Martin Ferber

Bundesverfassungsgericht

Corona-Notbremse war verfassungsgemäß: Die Freiheit des Einzelnen muss Grenzen haben

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat geurteilt: Die nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sowie die zeitweisen Schulschließungen waren in der Corona-Krise verhältnismäßig. Denn die Freiheit des Einzelnen muss Grenzen haben.

Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts. Der Zweite Senat verhandelt mündlich in Sachen "Wahl einer Vizepräsidentin / eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages". Es geht um die Frage, ob ausschließlich die Fraktionen oder auch einzelne Parlamentarier berechtigt sind, einen Kandidaten oder eine Kandidatin vorzuschlagen. Geklagt hat der AfD-Abgeordnete Jacobi. +++ dpa-Bildfunk +++
Eingriffe gerechtfertigt: Die Karlsruher Hüter der Verfassung haben die Maßnahmen der Bundesnotbremse gebilligt. Das wird nicht allen gefallen. Foto: Uli Deck/dpa

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