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Trotz „schwerwiegenden Wahlfehlers“

Bundestagswahl 2017 ist gültig: Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zurück

Eine Wählerin gab bei der Bundestagswahl 2017 ihre Erststimme einem unabhängigen Kandidaten. Doch laut Wahlergebnis erhielt dieser in ihrem Stimmbezirk null Stimmen. Die Wählerin und der Kandidat scheiterten mit ihrer Forderung nach einer Neuauszählung. Zu Recht, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht.

ARCHIV - 24.09.2017, Berlin: Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel zur Bundestagswahl 2017 in die Wahlurne. (zu dpa "Karlsruhe: Ausschluss betreuter Menschen von Wahlen verfassungswidrig " am 21.02.2019) Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Keine Relevanz für die Sitzverteilung: Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde einer Wählerin und eines Kandidaten gegen die Bundestagswahl 2017 zurück. Foto: Michael Kappeler/dpa

Die Wählerin aus Amberg in der Oberpfalz traute ihren Augen nicht. Bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 hatte sie ihre Erststimme einem unabhängigen Kandidaten gegeben.

Doch als am Wahlabend die Ergebnisse veröffentlicht wurden, fehlte diese Stimme und hatte sich scheinbar in Luft aufgelöst. Vielmehr wurden für den unabhängigen Kandidaten in ihrem Stimmbezirk null Stimmen ausgewiesen.

Sowohl die Wählerin als auch der Kandidat verlangten eine Neuauszählung. Nachdem sowohl der zuständige Kreiswahlausschuss als auch der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags dies abgelehnt hatten, riefen beide das Bundesverfassungsgericht an und rügten eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl.

Frau scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Aber auch in Karlsruhe scheiterten sie mit ihrem Einspruch. Am Mittwoch wies der Zweite Senat mit einem schriftlichen Beschluss die Wahlprüfungsbeschwerde der Frau und des Kandidaten zurück.

Zwar stelle die Nichtberücksichtigung einer Stimme „einen schwerwiegenden Wahlfehler dar“, urteilten die Hüterinnen und Hüter der Verfassung, allerdings sei angesichts der Menge an auszuzählenden Stimmen trotz aller Vorkehrungen, die der Gesetzgeber getroffen habe, „das Auftreten von Zählfehlern in Einzelfällen unvermeidbar“.

Wenn diese Zählfehler keinerlei Auswirkungen auf die Verteilung der Mandate haben, „ist die Legitimationsfunktion der Wahl nicht betroffen“. Auf gut deutsch: Auf diese eine Stimme kam es nicht an. Die Bundestagswahl 2017 ist demnach endgültig gültig (Az 2 BvC 17/18).

Keinerlei Auswirkung auf die Sitzverteilung

Mit der Begründung, dass die eine Stimme für das Gesamtergebnis der Bundestagswahl keine Relevanz habe, hatten bereits der Kreiswahlausschuss und der Bundestag den Antrag auf eine Neuauszählung der Stimmen in dem betreffenden Stimmbezirk abgelehnt.

Zum einen sei nicht geklärt, ob die Wählerin tatsächlich dem Kandidaten ihre Stimme gegeben habe, zum anderen habe ihr Wahlverhalten keinerlei Auswirkungen auf die Verteilung der Sitze im Deutschen Bundestag gehabt, stellte der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags fest und wies den Antrag auf Neuauszählung zurück.

Zu Recht, urteilte nun das Verfassungsgericht. „Aufgrund des eindeutigen Stimmenverhältnisses im Wahlkreis 232 durfte der Wahlprüfungsausschuss gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 WahlPrüfG grundsätzlich auf weitergehende Ermittlungen verzichten.“

Ein Ausnahmefall, der eine Nachzählung zwingend gemacht hätte, sei „nicht gegeben“. Zudem sei der unabhängige Kandidat auf dem Wahlzettel so aufgeführt gewesen, „dass es beim Auszählen der Stimmen leicht dazu kommen konnte, für ihn abgegebene Stimmen zu übersehen“, so das Verfassungsgericht. Allerdings sei nicht ersichtlich, dass diese Platzierung gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hätte.

Wahlkreis ist fest in CSU-Hand

Der Wahlkreis Amberg ist seit Jahrzehnten fest in CSU-Hand. 2017 gewann der amtierende CSU-Abgeordnete Alois Karl das Direktmandat mit 47,7 Prozent der Stimmen, mit weitem Abstand folgten der Sozialdemokrat Johannes Foitzik (15,2) und der AfD-Kandidat Peter Boehringer (11,2).

Bei der Bundestagswahl im vergangenen September trat Karl nicht mehr an. Zu seiner Nachfolgerin wurde die CSU-Kandidatin Susanne Hierl gewählt, die 40,3 Prozent der Stimmen erhielt.

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