Skip to main content

Eilantrag stattgegeben

„Corona-Spaziergänge“ wieder erlaubt: Mentrup geht gegen Beschluss der Verwaltungsrichter vor

Das Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag gegen das Verbot unangemeldeter „Corona-Spaziergänge“ in Karlsruhe stattgegeben. Oberbürgermeister Frank Mentrup will dagegen Beschwerde einlegen.

Querdenkerdemo Karlsruhe
Karlsruhes Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) hat zurückhaltend auf den jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur städtischen Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit sogenannten Corona-Spaziergängen reagiert.  Foto: Peter Sandbiller

Karlsruhes Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) hat zurückhaltend auf den jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur städtischen Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit sogenannten Corona-Spaziergängen reagiert.

Er tendiere dazu, beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen, sagte der städtische Verwaltungschef.

Die vierte Kammer des Karlsruher Verwaltungsgerichts hatte einem Eilantrag gegen das Verbot von unangemeldeten Corona-Demos in der Stadt stattgegeben.

Beschwerde gegen Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe

Die Beschwerde hatte sich gegen die Allgemeinverfügung der Stadt gerichtet: Gemäß dem noch bis zum 31. Januar geltenden Regelwerk der städtischen Versammlungsbehörde sind alle mit generellen Aufrufen zu „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehenden, nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen untersagt – unabhängig davon, ob sie einmalig stattfinden oder wiederkehrend vorgesehen sind.

Vor gut einem Monat hatte eine andere Kammer des Gerichts eine ähnliche Beschwerde gegen die Verfügung der Stadt noch abgelehnt.

Mentrup: Begründung ist überprüfungswürdig

Teile der Begründung des Gerichts seien überprüfungswürdig, sagte Mentrup. Die Verwaltungsrichter hatten geltend gemacht, die Stadt gehe selbst davon aus, dass im Stadtgebiet immer montags planmäßig unangemeldete Versammlungen stattfinden würden.

Dieser Kenntnisstand versetze die Stadt in die Lage, sich darauf angemessen vorzubereiten und insbesondere an diesen Tagen adäquate Polizei-Kapazitäten vorzuhalten.

Die von der Stadt angeführten Erfahrungen mit solchen unangemeldeten Versammlungen in der Vergangenheit zeigten laut Gericht, dass dabei bereits eine nennenswerte Anzahl von Teilnehmern die erforderlichen Abstände eingehalten habe oder zumindest nach Ansprache der Versammlungsleitung der Pflicht zum Tragen von Masken und dem Einhalten von Mindestabständen nachgekommen sei.

Namentlich bei den unangemeldeten Versammlungen vom 20. Dezember und dem 17. Januar in Karlsruhe hätten die Teilnehmer laut den vorgelegten Polizeiberichten „nicht regelmäßig gegen Hygienevorschriften verstoßen“, teilte das Verwaltungsgericht zur Begründung weiter mit.

Dies unterscheide den aktuellen Beschluss von jenem, den das Gericht am 21. Dezember hatte ergehen lassen. Damals hatte die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe den entsprechenden Antrag einer anderen Antragstellerin abgelehnt.

Gericht: Es gibt mildere Mittel als Verbote in der Corona-Krise

Nach Auffassung des Gerichts kommen mildere Mittel als ein präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen in Betracht. Beispielsweise könne die Stadt per Allgemeinverfügung anordnen, bei angemeldeten wie unangemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und bestimmte Mindestabstände zwischen den Teilnehmern einzuhalten.

Nach Einschätzung von Oberbürgermeister Mentrup wird sich an der polizeilichen Taktik bei entsprechenden „Spaziergängen“ erst einmal nichts ändern. Er erwarte eine nachvollziehbare Darstellung, „warum sich die Ausgangslage geändert hat“. Der OB betonte, er könne die Begründung der Richter „nicht in Einklang bringen mit dem, was ich gesehen habe“.

nach oben Zurück zum Seitenanfang