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„I hätt do mol e Frog“

An Tempo 100 auf der B36 bei der Neuen Messe Karlsruhe scheiden sich die Geister

Auf der Bundesstraße 36 in Höhe von Rheinstetten gilt durchgängig ein Tempolimit mit 70 Kilometern pro Stunde. Dagegen dürfen Autos und Lastwagen zwischen Neuer Messe und dem Karlsruher Stadteingang Tempo 100 fahren. Warum eigentlich?

Zügige Fahrt: Auf der Bundesstraße 36 zwischen Stadtausgang und Neuer Messe gilt Tempo 100. Ist das angemessen oder zu viel?
Zügige Fahrt: Auf der Bundesstraße 36 zwischen Stadtausgang und Neuer Messe gilt Tempo 100. Ist das angemessen oder zu viel? Foto: Jörg Donecker

Fährt man aus Richtung Rastatt über die Bundesstraße 36 auf Karlsruhe zu, dann kann man sich nach Ansicht von BNN-Leser Hans-Christian Arzt nur wundern: Betrug die maximale Geschwindigkeit über eine lange Strecke – vorbei an Rheinstetten – 70 Kilometer pro Stunde, so darf es ab der Neuen Messe plötzlich deutlich schneller gehen: Von hier bis annähernd zum Karlsruher Stadteingang ist ein Tempo von 100 Kilometern pro Stunde statthaft.

Die Schnell-Strecke ist freilich ziemlich kurz: Lediglich rund 1,2 Kilometer dürfen Auto- und Motorradfahrer ihren Fahrzeugen die Sporen geben, dann heißt es wieder bremsen. Schließlich taucht sogleich die Ampel auf, die die Querung mit der Rheinhafenstraße regelt. Und an der man oft genug stehen muss.

Ist das Landstraßentempo von 100 Stundenkilometern sinnvoll?

Die Frage lautet: Ist das Tempolimit von 100 zwischen Neuer Messe und der Reduzierung vor dem Karlsruher Ortseingang sinnvoll? Oder wären nicht auch hier maximal 70 Kilometer pro Stunde eine sachdienlichere Regelung?

Diesen Gedanken formuliert Hans-Christian Arzt als Leserfrage für die BNN-Serie „I hätt do mol e Frog“. Arzt zufolge sind 100 Kilometer pro Stunde zu viel. Autofahrer, vor allem aber Motorradler, beschleunigten, sobald sich das Tempo von 70 auf 100 verändere – nur um wenig später wieder abzubremsen.

Das steigert Arzt zufolge Motor- und Abrollgeräusch, wovon die Anwohner in Daxlanden und der Heidenstückersiedlung ein garstiges Lied singen könnten. Ganz zu schweigen von Treibhausgasen und möglichen Unfallgefahren. Eine Verstetigung des Verkehrs mit Hilfe eines durchgängigen und überall gleichen Tempolimits hält BNN-Leser Arzt deshalb für wünschenswert.

Änderung der Regelung vorerst nicht in Sicht

Ein maximales Tempo von 70 Kilometern pro Stunde scheint erst einmal nicht in Sicht. Zwar obliegt dem Regierungspräsidium – der Mittelbehörde des Landes – die Zuständigkeit für Bau und Sanierung solcher Verkehrswege sowie dem Landratsamt das Thema Straßen-Unterhalt. Doch bei der Frage der Maximalgeschwindigkeit hat im vorliegenden Fall die Stadt Karlsruhe den Hut auf, denn auf ihrer Gemarkung liegt der größte Teil der fraglichen Strecke nördlich der OMV-Tankstelle.

Pläne, die Tempo-100-Regelung zu ändern, sind dort nicht bekannt. Dass auf weiter südlichen Teilstücken der Bundesstraße ein Tempolimit von 70 Kilometern pro Stunde anzutreffen ist, liegt laut Landratsamts auch an den diversen Ampeln dort. Gemäß den einschlägigen Vorschriften darf der Verkehr nicht mit Tempo 100 auf die Lichtzeichenanlagen zufahren.

Früher gab es vor dem Karlsruher Stadteingang gar kein Tempolimit

Zwar ist der Verkehr auf der B36 in den vergangenen Jahren nicht weniger geworden, an der Limitierung zwischen Karlsruhe und Neuer Messe hat sich aber seit 2009 nichts mehr geändert. Damals war dort das kritisierte Landstraßentempo eingeführt worden, nachdem auf dem kurzen Stück jahrelang überhaupt keine Geschwindigkeitsbegrenzung geherrscht hatte.

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde auf Straßen, wenn diese aus zwei durch bauliche Einrichtungen getrennte Richtungsfahrbahnen mit jeweils mehreren Fahrstreifen bestehen. Das gilt gleichermaßen für Autobahnen wie für Bundesstraßen. Nördlich der Karlsruher Gemarkungsgrenze bei Eggenstein-Leopoldshafen etwa ist die B36 in ihrer Fortführung auf einer kurzen Strecke entsprechend unreglementiert.

BNN-Leser Hans-Christian Arzt hatte sich in dieser Sache bereits im April 2015 an den Petitionsausschuss des Landtags in Stuttgart gewandt, dreieinhalb Jahre später behandelte der Landtag dieses Ersuchen um geringeres Tempo. Das Parlament folgte schließlich der Beschluss-Empfehlung des Ausschusses, so dass sich nichts am erlaubten Maximaltempo änderte. Auch heute noch sei das der Stand der Dinge, betont eine Sprecherin des Regierungspräsidium.

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