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Technikverständnis vor Gericht

Der Karlsruher Rechtsanwalt Michael Bartsch ist einer der „Urväter“ des Computerrechts in Deutschland

In Zeiten, als Computer noch in den Kinderschuhen steckten, erkannte Michael Bartsch seine Chance. Er etablierte das Thema Computerrecht – als Anwalt.

Michael Bartsch hielt 1984 seine erste Vorlesung zum Computerrecht an der Universität Karlsruhe.
Wegbereiter: Michael Bartsch hielt 1984 seine erste Vorlesung zum Computerrecht an der Universität Karlsruhe. Foto: Michael Bartsch

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