Fremde Autos auf dem Privatparkplatz, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge in Anwohnerparkzonen und Autos, die im schlimmsten Fall sogar der Feuerwehr den Weg versperren. Falschparker bringen das Blut mancher Karlsruher zum Kochen.
Eine neue private Abschlepp-App verspricht ab September Hilfe. Aber was bringt das digitale Angebot eines Start-ups wirklich und wie streng geht die Stadt bereits gegen Falschparker vor? Unser Redaktionsmitglied Sidney-Marie Schiefer beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie viele Autos werden in Karlsruhe abgeschleppt?
Rund 850 Autos und andere motorisierte Fahrzeuge wurden bislang in diesem Jahr in Karlsruhe abgeschleppt. Das sind 105 im Monat. Wenn es so weitergeht, werden 2022 mehr Autos abgeschleppt als noch 2021. Vergangenes Jahr waren es 1.036. Ein Sprecher der Stadt erklärt, dass in diese Rechnungen auch die Fahrzeuge einfließen, die gerade noch rechtzeitig umgeparkt wurden.
Aus welchen Gründen wird der Abschleppdienst am häufigsten gerufen?
Mobile Halteverbote werden besonders oft übersehen. Entsprechende Schilder werden wegen Baustellen oder Umzügen aufgestellt. Auch Fahrzeuge, die unberechtigt auf Schwerbehindertenparkplätzen parken, müssen oft abgeschleppt werden.
Wie gehen die Kontrolleure vor?
Fahrzeughalter bekommen noch die Chance, ihren Wagen wegzusetzen. Allerdings nur, wenn sie in unmittelbarer Nähe wohnen und schnell kontaktiert werden können. Außerdem kontrollieren die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung immer, ob die Halteverbotsschilder korrekt angebracht sind. Dann wird der Abschleppdienst gerufen, sagt ein Sprecher der Stadt.
Wann wird überhaupt abgeschleppt?
Grundsätzlich immer, wenn ein abgestelltes Auto andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. Beispielsweise wenn ein Wagen in einer scharfen Kurve parkt, kein Rettungswagen durchkommt oder das Auto im absoluten Halteverbot steht. Aber auch auf regulären Parkplätzen wird abgeschleppt. Etwa wenn kein Ticket gezogen wurde und Parkplatznot herrscht. Zu dieser Maßnahme wird aber immer erst nach einer gewissen Zeit gegriffen.
Wird auch in Anwohnerparkzonen abgeschleppt?
Ja, und seit Juli immer häufiger. Damals wurde die Abschlepprichtlinie angepasst. Parker in Anwohnerparkzonen können nun nach einer Stunde abgeschleppt werden. Vorher war das erst nach einem Tag möglich. Auch auf Carsharing-Parkplätzen wird härter durchgegriffen.
Können Anwohner selbst falsch parkende Autos abschleppen lassen?
Jein. Anwohner dürfen nicht selbst einen Abschlepp-Dienst bestellen. „Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, welche nur Amtspersonen ausüben dürfen“, heißt es von der Stadt. Die Bürger können aber der Verkehrsüberwachung Bescheid geben. Die schätzt die Lage und die entsprechende Folge daraus ein.
Auf wessen Anregung werden Autos meist abgeschleppt?
Meist entdecken Ordnungskräfte die Falschparker. Bei mobilen Halteverboten, beispielsweise wegen eines Umzugs, melden sich aber auch häufig Bürger, so die Stadt.
Mit welchen Kosten müssen Falschparker rechnen?
Eine Rechnung in Höhe von 180 bis 300 Euro kommt auf den Falschparker zu. Wenn das Auto mehrere Tage auf dem Hof des Abschleppdiensts steht, wird es teurer. Der Preist setzt sich aus 48 Euro Aufwands- und 36 Euro Verwaltungsgebühr für die Stadt und den Kosten den Unternehmens zusammen. Muss ein Auto nach 17 Uhr oder am Wochenende abgeschleppt werden, wird es nochmal teurer.
Wie können Privatpersonen Beschwerden melden?
Wenn es dringend ist, per Telefon: (0721) 133 39 01, -39 03 , -39 04,-39 08 oder unter der Behördennummer 115. Das gilt vor allem, wenn ein Auto etwa eine Rettungsgasse versperrt. Wiederkehrende Behinderungen oder grundlegende Anregungen können per E-Mail an verkehrsueberwachung@oa.karlsruhe.de gesendet werden.
Was kann die neue App Parknotruf?
Die App kann nur von Menschen genutzt werden, die einen Privatparkplatz haben. Wer ein Fahrzeug von seinem Parkplatz entfernen lassen möchte, macht zwei Fotos vom Falschparker-Auto und löst den Abschleppauftrag mit einem Klick aus. Die anfallenden Kosten trägt zunächst der Betreiber der App, der sich die dann vom Falschparker zurückholt.