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Datenschutz

Digitale Schule: Karlsruher „Medienkompetenz Team” kritisiert geplanten Einsatz von Microsoft-Produkten

Software eines US-Konzerns als zentrale Plattform für alle Schulen in Baden-Württemberg? In die Diskussion um Datenschutz-Bedenken bei Microsoft 365 schaltet sich der Karlsruher Verein Medienkompetenz Team ein.

Während der Corona-Krise mussten Schüler zuhause lernen und arbeiten. Wie sicher das auch künftig in puncto Datenschutz ist, ist umstritten.
Während der Corona-Krise mussten Schüler zuhause lernen und arbeiten. Wie sicher das auch künftig in puncto Datenschutz ist, ist umstritten. Foto: Jörg Donecker

In die Debatte um den Einsatz der Büro-Software Microsoft 365 und Microsoft Teams als einheitliche digitale Plattform für Schulen in Baden-Württemberg schaltet sich der Karlsruher Verein Medienkompetenz Team ein. „Es gibt aktuell die Befürchtung, dass das Kultusministerium wichtige Aspekte des Datenschutzes bei seiner Entscheidung vernachlässigt”, sagt Inga Klas.

Die IT-Expertin und Mutter engagiert sich ehrenamtlich im Medienkompetenz Team. Nachdem das eigene Schulcloud-Projekt der Landesregierung gescheitert ist, suche man nun wohl nach einer schnellen Lösung für den Schulstart im September.

Flickenteppich unterschiedlicher Strategien

Das gerade zu Ende gegangene Schulhalbjahr unter Corona-Bedingungen hat auch in Karlsruhe einen Flickenteppich unterschiedlicher Strategien und Softwareprogramme hervorgebracht – so waren auch Karlsruher Gymnasien beim Corona-Fernunterricht auf sich gestellt. Viele Schulen hätten zuletzt Open-Source-Produkte wie Moodle oder Nextcloud benutzt, so Klas.

Open-Source-Software zeichnet sich dadurch aus, dass der für die Programmierung erforderliche Quelltext öffentlich einsehbar und auch von Dritten veränderbar ist. Microsoft 365 ist das nicht, und da sieht Klas eines von mehreren Problemen: „Es spricht an sich nichts gegen Microsoft, bis auf das Thema Transparenz bei der Datennutzung.” Es müsse sichergestellt werden, dass die Rechte von Schülern, Lehrern und Eltern gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch nach System-Updates und anderen technischen Neuerungen gewahrt blieben.

Das erfordere große technische Kompetenz, die an den Schulen niemand habe. „Diese Lücke wird in der Politik überhaupt nicht thematisiert”, kritisiert Klas. In Frankreich sei man da schon weiter: Dort gebe es neben einem „klassischen” Hausmeister auch einen Verantwortlichen für die digitale Infrastruktur der Schule.

Eltern empfiehlt sie, bei der Schule der Kinder eine Datenauskunft im Sinne der DSGVO anzufordern, um die Dringlichkeit des Themas stärker ins Bewusstsein zu rücken. „Es muss möglich sein, dass durch eine einzige Anfrage nicht gleich der komplette Schulbetrieb aufgehalten wird.” Im Kern gehe es darum, dass Microsoft ein amerikanischer Konzern ist: „Sobald Daten außerhalb des EU-Raums fließen, haben wir keine rechtliche Handhabe mehr, was mit unseren Daten passiert. Und spätestens seit Whistleblower Edward Snowden wissen wir, was die US-Behörden befähigt sind zu tun.”

An Schulen muss die Vielfalt der Geräte und Systeme gelehrt werden.
Inga Klas, IT-Expertin und Mutter

Auch aus anderen Gründen sieht Klas es kritisch, sich auf das Produkt einer einzigen Firma festzulegen – besser wäre aus ihrer Sicht nach wie vor eine selbst entwickelte Schulcloud, die natürlich viel Aufwand bedeute. Wenn man sich allerdings auf die Produkte eines einzelnen Großkonzernes festlege, könne es passieren, dass man später keine Möglichkeit mehr habe, den Anbieter zu wechseln.

Dann fehle außerdem eine Verhandlungsbasis, was den Preis für Produkte und Dienstleistungen angeht. Und sie findet: „An Schulen muss die Vielfalt der Geräte und Systeme gelehrt werden.”

„Was uns außerdem stört, ist, dass man nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen wird. Das Ministerium verschließt sich”, sagt Klas. Etwa gewähre man keine Einsicht in das Gutachten des Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers (PWC), das den Einsatz der Software als unbedenklich eingestuft hat – während der Landesdatenschutzbeauftragte zuvor genau das bezweifelte. „Ich würde mir dieses Gutachten schon gerne selbst anschauen”, sagt Klas.

„Wir sagen: Es gibt mit der DSGVO eine rechtliche Grundlage zur Datenverarbeitung, die eingehalten werden muss. Außerdem gilt ein besonderer Schutz für Kinder unter 16 Jahren.” Der Verein Medienkompetenz-Team setze sich daher dafür ein, dass die Diskussion in einer breiteren Öffentlichkeit stattfindet. Um sich über das Thema zu informieren, empfiehlt Klas die Website https://meinedaten-meinerechte.de, die auch vom Chaos Computer Club unterstützt wird.

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