
Am Ende zeigt sich selbst der Vorsitzende Richter verblüfft: Vor Beginn dieser Hauptverhandlung, so sagt Landgerichts-Vize Ulrich Bunk, hätte er nicht im Traum daran gedacht, dass man schon am dritten Verhandlungstag zu einem Urteil würde kommen können.
Im Fall des Bandendiebstahls diverser Paletten nagelneuer Einspritzpumpen vom Gelände eines namhaften Zulieferbetriebs östlich der A5 fällt die gerichtliche Aufarbeitung dank eines sogenannten Deals kürzer aus als gedacht. Die Strafprozessordnung macht eine solche „Verständigung“ möglich: Für umfassende Geständnisse winken vergleichsweise milde Strafen.
Sechs der sieben Angeklagten kommen denn auch glimpflich davon: Fünf erhalten wegen schweren Bandendiebstahls sowie Hehlerei in Tateinheit mit Geldwäsche Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten respektive zwei Jahren. Einer muss drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Gegen den Siebten im Bunde – das mutmaßliche Master Mind – geht die Hauptverhandlung weiter. Sein Verfahren wurde abgetrennt. Hier müssen erst noch die Besitzverhältnisse über ein Auto der Oberklasse geklärt werden. Mit einem Urteil gegen ihn wird im kommenden Monat gerechnet.
Palettenweise Einspritzpumpen geklaut
Die jetzt Verurteilten, fünf Männer und eine Frau, hatten sich dazu bekannt, zwischen März 2021 und Juni 2022 insgesamt 37 Paletten beiseite geschafft zu haben. Entsprechend dem vom Hersteller angegebenen Wert entstand dabei ein Schaden von etwa 2,7 Millionen Euro.
Die wertvollen Ersatzteile wurden den Ermittlungen zufolge zunächst in ein Gewerbegebiet in Stutensee gekarrt und dort in einen Transporter umgeladen.
Am Ende landeten die Teile mit einem Stückpreis von rund 400 Euro den Ermittlungen zufolge in Rumänien. Die letzte Diebestour dieser Art fand unter Beobachtung der Polizei statt. Die Beute konnte in diesem Fall dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden.
In seiner Urteilsbegründung würdigte der Vorsitzende Richter die Geständnisse der Bandenmitglieder. Eine „wirkliche Rarität“ sei auch der Umstand, dass keiner von ihnen vorbestraft sei. Gegen die Bandenmitglieder habe jedoch gesprochen, dass der Wert des Diebesguts im Millionenbereich liege.
Injektoren waren für Übersee bestimmt
Wie während der Hauptverhandlung deutlich wurde, waren die Taten nicht sehr riskant gewesen: Die Angeklagten waren teilweise als Mitarbeiter eines in Nürnberg ansässigen Logistikunternehmens mit den organisatorischen Abläufen in Karlsruhe bestens vertraut. Viele der erbeuteten Einspritzpumpen waren eigentlich für die Lieferung nach Südamerika und in die USA vorgesehen.
Aus Sicht des Ersten Staatsanwalts Matthias Hörster hat die Hauptverhandlung die Anklage umfassend bestätigt. Die Aussagebereitschaft der Angeklagten habe zu einer „erheblichen Verschlankung“ beigetragen. „Eher ungewöhnlich“ seien die fehlenden Vorstrafen, betonte auch der Anklagevertreter. Zuvor hatten mehrere der Angeschuldigten Scham über ihre Verfehlungen zum Ausdruck gebracht. Der mehrmonatige Aufenthalt im Untersuchungsgefängnis habe sie stark beeindruckt.