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Anmeldung bis 2022

EnBW will Kraftwerksblock RDK7 in Karlsruhe stilllegen

Das Kraftwerk stammt aus den 1980er Jahren – dass es der Karlsruher EnBW-Konzern im Zuge des Kohleausstiegs relativ früh abschalten will, war absehbar. Nun hat die EnBW mitgeteilt, bis spätestens Mitte 2022 den Block 7 des Rheinhafen-Dampfkraftwerks (RDK) zur Stilllegung anzumelden.

Die EnBW will bis spätestens Mitte 2022 den Block 7 des Rheinhafen-Dampfkraftwerks (rechts hinten) in Karlsruhe zur Stilllegung anmelden.
Die EnBW will bis spätestens Mitte 2022 den Block 7 des Rheinhafen-Dampfkraftwerks (rechts hinten) in Karlsruhe zur Stilllegung anmelden. Foto: Stefan Jehle

Der Aufsichtsrat habe dem Vorhaben zugestimmt. „Die geplante Stilllegung ist ein weiterer konsequenter Schritt zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der EnBW“, teilt Georg Stamatelopoulos, Vorstand für Nachhaltige Erzeugungs-Infrastruktur bei der EnBW, mit.

„Wir wollen bis 2030 die CO2-Emissionen um mindestens 50 Prozent reduzieren und sie bis 2035 auf Netto-Null senken. Seit 2013 haben wir uns bereits von neun konventionellen Kraftwerksblöcken getrennt und parallel die Wind- und Solarenergie mit heute insgesamt 4.900 Megwatt installierter Leistung ausgebaut.“

RDK7 ist ein Steinkohle-Kraftwerksblock, der 1985 mit einer elektrischen Leistung von 517 Megawatt und bis zu 220 Megawatt Fernwärmeleistung in Betrieb genommen wurde. Die geplante Außerbetriebnahme des Blocks soll bis spätestens Sommer 2022 bei der Bundesnetzagentur und dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber angezeigt werden.

Die Bundesnetzagentur entscheidet nach Prüfung durch den Übertragungsnetzbetreiber abschließend, ob der Kraftwerksblock stillgelegt werden kann oder zeitlich befristet – aufgrund von Systemrelevanz – unter die Netzreserveverordnung fällt. Im Rheinhafen-Dampfkraftwerk befindet sich neben dem Block 7 noch der 2014 in Betrieb genommene Block 8 zur Strom- und Fernwärmeerzeugung, der von der Stilllegung nicht betroffen ist.

Stilllegung des RDK7: Belegschaft in Karlsruhe ist informiert

Die Belegschaft am Standort Karlsruhe wurde am Freitagmorgen über die geplante Anmeldung zur Stilllegung informiert. Wenn RDK7 endgültig stillgelegt wird, greife für die 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort eine Regelung, die aktuell mit Verdi und den Betriebsräten vereinbart.

Die Vereinbarungen reichen laut EnBW von einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen über Maßnahmen zur Qualifizierung bis hin zu Altersteilzeitmodellen. Sie gelten für alle konventionellen Erzeugungsanlagen der EnBW, sobald ein Steinkohleblock endgültig abgeschaltet ist.

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