Skip to main content

Fingierte Anträge

Ex-Mitarbeiter betrügt Barmer-Krankenkasse in Karlsruhe um 200.000 Euro

Wegen gewerbsmäßigen Betrugs hat das Amtsgericht Karlsruhe einen 47 Jahre alten ehemaligen Mitarbeiter der Barmer Krankenkasse zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte über Jahre hinweg Anträge auf Pflege-Leistungen fingiert und Familienmitgliedern Geld angewiesen.

Betrug bei der Barmer: Das Amtsgericht hat einen ehemaligen Mitarbeiter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Betrug bei der Barmer: Das Amtsgericht hat einen ehemaligen Mitarbeiter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Foto: Jörg Donecker

Für Jürgen Wedler hat es die Barmer seinem Mandanten ziemlich leicht gemacht: „Die Überprüfungs-Mechanismen klappten null”, sagte der Fachanwalt für Strafrecht in seinem Plädoyer am Karlsruher Amtsgericht. Sein Mandant - das ist ein 47 Jahre alter ehemaliger Angestellter der Krankenkasse, der in der Karlsruher Dependance tätig war.

Über den Tisch des dreifachen Familienvaters gingen regelmäßig Anträge auf Pflegeleistungen. Vor den Schranken des Amtsgerichts fand sich der Mann wegen Betrugs. Seine Masche: Er fingierte solche Anträge und nutzte dabei oft die Datensätze kurz zuvor verstorbener Barmer-Mitglieder. Die jeweilige Bankverbindung ersetzte er durch die IBAN von Familienangehörigen, etwa seiner geschiedenen Frau. Ihr erzählte er, eine Pfändung mache das erforderlich. Dann bat er sie darum, das Geld an ihn weiter zu leiten. Laut Barmer beträgt der Gesamtschaden annähernd 200.000 Euro.

Jetzt muss der schmächtige und bislang unbescholtene Mann ins Gefängnis. Zwei Jahre und acht Monate Haft seien angemessen, befand das Schöffengericht unter Vorsitz von Constantin Hofmann. Damit blieb das Urteil vier Monate unterhalb der von der Staatsanwältin beantragten Bestrafung. Hofmann erkannte auf „gewerbemäßigen Betrug”. Der Täter habe einen erheblichen Aufwand betrieben, das Vertrauen seines Teamleiters missbraucht und einen hohen Schaden angerichtet, erklärte der Richter. Der Strafrahmen für ein Delikt dieser Art liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Ein wirkliches Motiv aber brachte die Hauptverhandlung nicht an den Tag. „Er wollte keine Rolex und keinen Mercedes”, sagte der Verteidiger des inzwischen mittel- und joblosen Mannes. Die „absolute Maßlosigkeit” künde eher von der psychischen Struktur des Täters und seiner gesamten Überforderung. Rechtsanwalt Wedler beantragte eine Bewährungsstrafe - letztlich aber vergeblich.

Tipp kam von außen

Bei der Barmer selbst blieben die finanziellen Unregelmäßigkeiten jahrelang unbemerkt. Erst ein Hinweis von außen - der Tipp kam von der Sparkasse Heidelberg - brachte die Manipulationen ans Licht. Den Bankleuten war aufgefallen, dass auf Konten überwiesen wurde, die nicht mit den Daten der Versicherten übereinstimmten. Eine automatisierte Überprüfung im System der Barmer gab es nicht. Pro Transaktion hatte der Angeklagte Beträge zwischen 300 und mehr als 4.000 Euro auf die Konten seiner Ex-Frau, seiner Kinder und anderer gebucht.

Er wollte keine Rolex und keinen Mercedes
Verteidiger Jügern Wedler

Der Teamleiter des früheren Sachbearbeiters erklärte im Zeugenstand zwar, es fänden sehr wohl regelmäßige Kontrollen statt, außerdem gelte natürlich das Vier-Augen-Prinzip. Angesichts der Vielzahl von Anträgen und Erstattungen könne aber nicht alles gecheckt werden. Und auch die Erstattung von Leistungen für bereits Verstorbene sei keineswegs ungewöhnlich, erläuterte der Vorgesetzte: Oft meldeten sich die Hinterbliebenen erst Monate nach dem Tod ihrer einst Pflegebedürftigen und reichten Rechnungen ein. Ein ganz normaler Vorgang sei das.

Für den Täter machte dieser Umstand das Geschäft denkbar einfach: Konnte er doch relativ sicher sein, dass sich im Nachgang keine Fragen ergeben - zum Beispiel zu möglichen Verrechnungen mit künftigen Leistungen. Richter Hofmann kommentierte die Rolle des Teamleiters mit dem Hinweis, der Mann habe sich bei der Sache „nicht mit Ruhm bekleckert.”

Auch an anderer Stelle verhielt man sich innerhalb der Barmer zumindest abwartend: So einigte sich die Kasse mit dem Täter zwar zunächst darauf, dass dieser den Schaden in Raten zu je 50 Euro abtragen kann. Die Einstellung dieser Zahlungen nach drei Monaten aber bliebt offenbar folgenlos.

nach oben Zurück zum Seitenanfang