Keine Stunde null bei der Justiz: Bundesanwaltschaft in Karlsruhe setzte Arbeit der Reichsanwaltschaft fort
Die 1950 gegründete Bundesanwaltschaft in Karlsruhe knüpfte nahtlos an die bis 1945 bestehende Reichsanwaltschaft in Leipzig an. Bis in die 60er Jahre dominierten Anwälte mit früherer NSDAP-Mitgliedschaft. Es galt die Erzählung, dass die Justiz standhaft geblieben sei und nur Recht gesprochen habe.