Skip to main content

NS-Richter machten Karriere

Keine Stunde null bei der Justiz: Bundesanwaltschaft in Karlsruhe setzte Arbeit der Reichsanwaltschaft fort

Die 1950 gegründete Bundesanwaltschaft in Karlsruhe knüpfte nahtlos an die bis 1945 bestehende Reichsanwaltschaft in Leipzig an. Bis in die 60er Jahre dominierten Anwälte mit früherer NSDAP-Mitgliedschaft. Es galt die Erzählung, dass die Justiz standhaft geblieben sei und nur Recht gesprochen habe.

(l-r): Der ehemalige Referent des Reichsjustizsministers in Strafverfolgungsfragen, Günther Joel, während seines Urteilsspruchs. Im Prozeß gegen die 14 Nazi-Juristen sprach der Vorsitzende Richter James T. Brand am 4. Dezember 1947 kein einziges Todesurteil aus. Zu lebenslanger Haft verurteilt wurden Franz Schlegelberger, Herbert Klemm, Oswald Rothaug und Rudolf Oeschey. Ernst Lautz, Wolfgang Mettgenberg, Wilhelm von Ammon und Günther Joel wurden zu zehn Jahren Haft verurteilt. Kurt Rothenberger erhielt sieben Jahre Haft, Josef Altstötter fünf Jahre. Freigesprochen wurden Paul Barnickel, Hans Petersen, Günther Nebelung und Hermann Cuhorst.
Persilschein von den Siegern: Beim Nürnberger Juristenprozess sprach das US-Gericht im Dezember 1947 vergleichsweise milde Strafen aus. Foto: picture-alliance/dpa

Weiterlesen mit

Sie haben bereits ein Abo?

Anmelden

Monatsabo: Jetzt für 1 € testen

9,90 €
ab dem 2. Monat
  • 4 Wochen für 1 € lesen
  • Monatlich kündbar
  • Zugang zu allen BNN+ Artikeln
Jetzt Monatsabo abschließen

Jahrespass: Jetzt 19,80 € sparen

99 €
im Jahr
  • 2 Monate geschenkt
  • Endet automatisch nach einem Jahr
  • Zugang zu allen BNN+ Artikeln
Jetzt Jahrespass abschließen
nach oben Zurück zum Seitenanfang