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Kunden verunsichert

Verwirrung in Karlsruhe: Braucht man für den Impfnachweis nun eine „Immunkarte“?

Zutritt zu vielen Einrichtungen gibt es nur noch mit 3- oder 2G-Nachweis. Dabei muss der Impfstatus nicht mit einer kostenpflichtigen „Immunkarte“ nachgewiesen werden – auch wenn eine solche anscheinend mitunter in Karlsruhe verlangt wurde.

Die Mitfahrt in Bussen und Bahnen ist nur noch mit 3G-Nachweis erlaubt. Eine „Immunkarte“ ist allerdings nicht erforderlich.
Die Mitfahrt in Bussen und Bahnen ist nur noch mit 3G-Nachweis erlaubt. Eine „Immunkarte“ ist allerdings nicht erforderlich. Foto: Uli Deck/dpa

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