Verwirrung in Karlsruhe: Braucht man für den Impfnachweis nun eine „Immunkarte“?
Zutritt zu vielen Einrichtungen gibt es nur noch mit 3- oder 2G-Nachweis. Dabei muss der Impfstatus nicht mit einer kostenpflichtigen „Immunkarte“ nachgewiesen werden – auch wenn eine solche anscheinend mitunter in Karlsruhe verlangt wurde.