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Unterschied zwischen Stadt und Kreis

In Karlsruhe gilt ab Samstag eine nächtliche Corona-Ausgangssperre für Ungeimpfte

In Karlsruhe gelten ab Samstag schärfere Corona-Regeln. Damit unterscheidet sich die Stadt vom Landkreis.

Um 21 Uhr ist Schluss: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ab Samstag in Karlsruhe in der Nacht zuhause bleiben.
Um 21 Uhr ist Schluss: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ab Samstag in Karlsruhe in der Nacht zuhause bleiben. Foto: Christoph Soeder/dpa

Für Ungeimpfte und nicht Genesene gilt ab Samstag in Karlsruhe eine nächtliche Ausgangssperre. Darauf weist das Landratsamt hin. Hintergrund ist, dass die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt zwei Tage in Folge – nämlich am Donnerstag und Freitag – über 500 lag.

Der Landesverordnung zufolge besteht dann ab dem Folgetag die Einschränkung. Sie gilt jeweils von 21 bis 5 Uhr. Die Ausgangssperre greift nun also ab Samstagabend, 15. Januar.

Die entsprechende Feststellung des Gesundheitsamts wurde auf der Internetseite des Landkreises unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Wer immunisiert ist, darf auch zu später Stunde weiter nach draußen. Am Donnerstag hatte Karlsruhe eine Inzidenz von 547,3, am Freitag wurde mit 608,6 gar die nächste Hundertermarke gerissen.

Ausnahmen von der Corona-Ausgangssperre für Ungeimpfte in Karlsruhe

Doch auch für Ungeimpfte oder nicht Genesene gibt es Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung – wenn „triftige Gründe“ vorliegen. Den Landesvorgaben zufolge bestehen die beispielsweise im Hinblick auf die Berufsausübung und den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern. Gassigehen mit dem Hund ist gestattet, der dringende Arztbesuch ebenso.

Erlaubt sind zudem Spaziergänge sowie körperliche Bewegung allein im Freien. Auch der Besuch von Gottesdiensten oder Gemeinderatssitzungen ist niemandem verwehrt. Befreit von den Ausgangsbeschränkungen sind außerdem Minderjährige, sofern sie asymptomatisch sind, so das Landratsamt.

Die Maßnahme tritt den aktuellen Regeln zufolge wieder außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 liegt.

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