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Drei Fragen an CDU-Bundestagsabgeordneten

Ingo Wellenreuther vor Bund-Länder-Treffen für Lockerungen: Der Lockdown ist rechtswidrig

Am Mittwoch treffen sich Bund und Länder, um über die aktuelle Infektionslage und die weiteren Corona-Maßnahmen zu beraten. Bereits vor der Konferenz hat der Karlsruher CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther eine deutliche Forderung.

Ingo Wellenreuther, CDU-Bundestagsabgeordneter und KSC-Präsident.
CDU-Bundestagsabgeordneter Ingo Wellenreuther fordert ein rasches Ende der Zwangsschließungen. (Archivbild) Foto: Rake Hora

Seit zweieinhalb Monaten befindet sich Deutschland im harten Corona-Lockdown. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ist eine Mehrheit der Deutschen mittlerweile für Lockerungen der Maßnahmen.

Am Mittwoch trifft sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte zuletzt Hoffnung auf umfassendere Lockerungen des Lockdowns gedämpft.

Ein rasches Ende des Lockdowns fordert aber auch der Karlsruher CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther. Eine Verlängerung der Schließungen habe seines Erachtens vor den Gerichten auf Dauer keinen Bestand, da sie gegen das Grundgesetz verstößt.

Herr Wellenreuther, am Mittwoch treffen sich erneut die Kanzlerin und die Regierungschefs der 16 Länder, um über mögliche Lockerungen zu beraten. Was erwarten Sie von diesem Treffen?
Ingo Wellenreuther

Der Lockdown dauert mittlerweile viel zu lange. Die Folgen für die Menschen und die Wirtschaft sind unabsehbar. Ich plädiere daher dafür, dass die Landesregierung unverzüglich die Schließungsanordnungen der Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen beendet. Natürlich unter der Bedingung, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten und Mund-Nasen-Masken getragen werden.

Die Infektionszahlen steigen allerdings wieder. Wie kann das Virus trotzdem erfolgreich bekämpft werden?
Ingo Wellenreuther

Es geht kein Weg daran vorbei, die Bevölkerung regelmäßig massenhaft zu testen und die Impfungen, auch mit dem Wirkstoff von Astrazeneca, maximal zu intensivieren. Die Devise muss lauten: Testen, impfen, öffnen.

Denn es ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr zu rechtfertigen, dass einzelne Bereiche und Branchen offen geblieben sind wie die Bahn oder den öffentlichen Nahverkehr, oder bereits zum 1. März öffnen dürfen wie Friseure, Gartencenter oder Fußpflege, aber gleichzeitig andere Bereiche wie der Einzelhandel, Gaststätten, Hotels, Zoos sowie Kultur- und Sporteinrichtungen geschlossen bleiben. Das hat meines Erachtens vor den Gerichten auf Dauer keinen Bestand.

Warum nicht?
Ingo Wellenreuther

Es geht nicht um das mehr oder weniger große Bedürfnis der Menschen, einzelne Bereiche wieder zu nutzen. Das darf nicht der zulässige Maßstab sein. Es geht auch nicht um die Körpernähe einer Dienstleistung. Vielmehr können Schließungsanordnungen als massive Grundrechtseinschränkungen nur dann gerechtfertigt sein, wenn in diesen Bereichen ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus zu infizieren.

Wenn solche unterschiedlichen Infektionsrisiken allerdings nicht festzustellen sind, halte ich eine unterschiedliche Behandlung durch die Exekutive für sachlich nicht gerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen und damit nicht für rechtmäßig. Aus meiner Sicht ist das ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Artikel 3 des Grundgesetzes. Rechtswidrige Verbote, die die Menschen außerdem nicht mehr nachvollziehen können, helfen nicht weiter.

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