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In der Tram gefilmt

Karlsruher Amtsgericht verhängt Geldstrafe nach Upskirting in der Straßenbahn

Vielleicht wäre der Angeklagte 2020 noch straffrei davon gekommen. Mittlerweile geht das nicht mehr – wer den Intimbereich abfilmt, kann zu bis zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt werden.

Eine Schaufensterpuppe mit einem Kleid spiegelt sich im Boden. Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig eine Straftat.
Verschärfung: Das Filmen unter den Rock ist seit 2020 eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet wird. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

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