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Urteil des Schöffengerichts

Dramatik in Karlsruher Elektromarkt: Plötzlich fährt die Messerklinge in Richtung Hals

Ein junger Mann greift in einem Karlsruher Geschäft unversehens drei Leute an. Hatte er den Plan, sich von der Polizei erschießen zu lassen? Die Beamten hatten Hinweise darauf.

Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal im Gebäude auf der Richterbank.
Das Karlsruher Schöffengericht hat einen jungen Mann wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt. Er hatte in einem Elektro-Fachmarkt ein Messer gezückt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

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