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Mit Olaf-Scholz-Maske verkleidet

Letzte Generation will Stein am Bundesverfassungsgericht mit Bohrhammer beschädigen

Im Anzug und einer Olaf Scholz-Maske auf dem Gesicht rennt ein junger Mann mit einem Presslufthammer in den Händen auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu. Die Aktion soll bundesweit Schlagzeilen machen.

Bundesverfassungsgericht und Bohrhammer
Der Versuch, mit einem Bohrhammer den Quader am Bundesverfassungsgericht zu beschädigen, scheiterte. Die Bundespolizei als Wachdienst überwältige einen Menschen, ein zweiter habe nach Auskunft der Polizei versucht, sich am Haupteingang festzukleben. Foto: Holger Keller

Fehlschlag einer Protestaktion der Letzten Generation in Karlsruhe am Montagvormittag – zwei Männer im Alter von 19 und 26 Jahren betraten dabei am Montagvormittag den nichtöffentlichen Teil des Bundesverfassungsgerichts. Mit einem mitgeführten Bohrhammer wollten die Aktivisten nach eigenen Angaben Buchstaben aus dem Steinquader vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) herausschlagen.

Bevor der 26-Jährige mit Olaf Scholz-Maske auf dem Gesicht den Meißel des schweren Geräts ansetzen konnte, wurde er von Beamten der Bundespolizei überwältigt.

Auch der 19-Jährige, der ankündigte, sich auf dem Steinblock festkleben zu wollen, wurde von den Beamten festgenommen. Mit dem Protest wollen die jungen Menschen auf die ihrer Überzeugung nach andauernde Missachtung der deutschen Verfassung durch den Bundeskanzler hinweisen.

Platzverweise gegen Letzte Generation am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

In einer Stellungnahme noch am Ort des Geschehens erklärte ein Sprecher der Letzten Generation, insbesondere auf die Einhaltung des Paragrafen 20a des Grundgesetzes zu bestehen.

In dem Absatz wird der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere verfassungsrechtlich verankert. Mittel dafür soll unter anderem die Gesetzgebung sein, heißt es im Gesetz.

Ein Sprecher der Karlsruher Polizei erklärte, dass sowohl die Person, die sich festzukleben versucht habe, wie auch die Person mit dem Bohrhammer zur Aufnahme der Personalien kurz festgehalten worden seien.

Danach seien Platzverweise ausgesprochen worden – weitere Maßnahmen habe es danach nicht mehr gegeben. Der Bohrhammer sei ihnen wieder ausgehändigt worden.

Welche weiteren, strafrechtlichen Konsequenzen sich aus der Aktion ergeben, sei noch nicht sicher. Möglich wäre beispielsweise eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs durch das Gericht selber.

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