
„Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West“ – das klingt erst einmal nur nach Amtsstuben und juristischen Formalitäten. Doch das, was der Gemeinderat da im vergangenen Oktober per Satzungsbeschluss rechtsverbindlich gemacht hat, hat Folgen.
Es greift zum Teil deutlich in die Kompetenzen der Immobilien-Eigentümer ein, deren Häuser sich zwischen Marktplatz und Kaiserplatz inklusive der angrenzenden rückwärtigen Bereiche befinden.
Bei einer Auftaktveranstaltung rund um das Mammut-Sanierungsprojekt versprach Baubürgermeister Daniel Fluhrer (parteilos) eine neue Qualität für die westliche Innenstadt. Doch auch „leidvolle Erfahrungen“ würden im Einzelfall nicht ausbleiben.
Mehr Aufwand für Hausbesitzer in der Westlichen Kaiserstraße
Klar ist: Auf Hausbesitzer mit Immobilien im Sanierungsgebiet kommt ein teilweise erheblicher formaler Mehraufwand zu. Zahlreiche – bislang komplett in eigener Regie möglich gewesene Rechtsvorgänge – müssen nun von der Stadt geprüft und abgesegnet werden.
Dazu zählen beispielsweise die Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen, Grundstücksteilungen, Grunderwerb, aber auch Grundstücksbelastungen wie etwa die Bestellung einer Grundschuld. Bei der Info-Veranstaltung stieß Letzteres auf Unverständnis. „Das kommt ja einer Enteignung gleich“, machte ein Hausbesitzer seinem Unmut Luft.

Stets haben die städtischen Fachleute bei der Prüfung die Frage im Sinn, ob die Absicht des jeweiligen Hausbesitzers den Zielen der Sanierung widerspricht oder sie zumindest erschwert.
Das etwa wäre laut Gesetz bei einem überhöhten Kaufpreis für eine Immobilie der Fall. Gemäß den Gesetzen hat die Stadt beim Kauf von Grundstücken in einem Sanierungsgebiet unter bestimmten Bedingungen zudem ein Vorkaufsrecht.
Städtische Fördertöpfe winken
Auf der anderen Seite eröffnet der Status eines Sanierungsgebiets Hausbesitzern den Zugang zu städtischen Fördertöpfen, wenn sie ihre Gebäude modernisieren wollen.
Wer seine Immobilie energetisch oder bautechnisch auf Vordermann bringt, dem winkt ein Zuschuss von 35 Prozent, steht das Haus unter Denkmalschutz, können es gar 50 Prozent sein. Allerdings sind die Beträge gedeckelt. Bei Gebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten fließen maximal 60.000 Euro.
Wer Gewerbeflächen mit bis zu 200 Quadratmetern modernisiert, kann ebenfalls maximal 60.000 Euro abrufen. Ausgeschlossen sind Handelsketten, Filialbetriebe sowie Nutzungen, die die Stadt als unerwünscht einstuft.
Einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss gibt es nicht. Entschieden wird jeweils im Einzelfall und im Rahmen der städtischen Haushaltsmittel.
Projekt in Karlsruhe läuft über zehn Jahre
Das über zehn Jahre laufende Sanierungsverfahren soll die westliche City inklusive Friedrichsplatz und Nymphengarten inklusive Kriegsstraßen-Übergang sowie Ludwigs- und Stephanplatz fit machen für die Zukunft.



Viele Aspekte spielen dabei eine Rolle: Die rückläufige Entwicklung des stationären Handels, die Sicherung wertvoller und denkmalgeschützter Gebäude, das veränderte Nutzungsverhalten der Menschen für öffentliche Räume oder auch die Mobilitätswende.
Verknüpft wird das Sanierungsvorhaben mit weiteren Projekten. Dazu zählt beispielsweise das Konzept für Öffentlichen Raum und Mobilität in der Innenstadt (ÖRMI).
In dessen Zuge lotete man etwa mit einem sogenannten Reallabor aus, welche Folgen eine Verkehrsberuhigung auf der nördlichen Karlstraße hätte.
Gleichfalls den Sanierungszielen zuarbeiten will die Stadt mit ihrem Anmietungsmodell „Zentrale Kaiserstraße“. Immobilieneigentümer geben dabei Flächen von bis zu 300 Quadratmetern zu einem verbilligten Mietzins an die Stadt, die das Objekt bis zu zwei Jahre lang weitervermietet.
So sollen interessante Nutzungskonzepte Einzug halten und Leerstände vermieden werden. Gleichzeitig hat der Vermieter garantierte Einnahmen. Ziel ist eine „resiliente Einkaufsmeile“.