Alle Jahre wieder gibt es ihn: den Weihnachtsfrieden. Jedenfalls im deutschen Südwesten. Rund um die Feiertage verzichten Finanzämter dort weitestgehend auf Maßnahmen, die Steuerzahler erheblich belasten könnten.
Traditionell beginnt der Weihnachtsfrieden meist in der Woche vor Weihnachten und endet Anfang Januar. Das ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Frage der Tradition. Unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind die Finanzämter zwischen den Jahren „friedlich“.
Hannes Grimm, der Leiter des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt, erklärt im Interview mit unserem Redaktionsmitglied Kirsten Etzold, wie es die Finanzämter im Land mit dem Weihnachtsfrieden halten.
Wann beginnt bei Ihnen im Finanzamt der Weihnachtsfrieden?
GrimmDer Weihnachtsfrieden hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition, sie wird auch im Jahr 2021 fortgeführt. Sie steht für die Bürgerfreundlichkeit unserer Verwaltung, ist ein Beitrag zu einem friedvollen Weihnachtsfest und passt gut in die ruhige Zeit um die Feiertage. In diesem Jahr beginnt der Weihnachtsfrieden am 23. Dezember und dauert bis zum 2. Januar 2022.
Was bedeutet das konkret?
GrimmIn der Zeit des Weihnachtsfriedens wird auf Maßnahmen verzichtet, die Bürger besonders belasten. Es gibt keine Vollstreckungsmaßnahmen, zum Beispiel Kontenpfändungen, und es finden keine Außenprüfungen statt.
Gibt es Ausnahmen beim Weihnachtsfrieden?
GrimmAusnahmen gibt es – in den Einzelfällen, in denen wegen drohender Verjährung das Finanzamt nicht warten kann.
Kommen denn Steuerbescheide in der Zeit um Weihnachten an?
GrimmJa, Steuerbescheide werden wie gewohnt versandt, damit auch Erstattungen so bald wie möglich bei den Bürgern ankommen. Das Finanzamt will Steuerrückerstattungen gerade um die Weihnachtstage ausdrücklich nicht verzögern. Viele Menschen kalkulieren ja mit dem Geld.