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Schwierige Haushaltslage

Karlsruhe dreht an der Steuerschraube: Wer künftig mehr bezahlen müsste

Karlsruhe muss sparen – oder eben mehr Geld einnehmen. Spieler und Studenten könnte das in einem ersten Schritt treffen. Was sonst noch teurer werden könnte.

Ein Geldschein wird in einen Fun-Game-Automat geschoben.
Es geht ums Geld: Vergnügungssteuer ist beispielsweise beim Betrieb von solchen Spielgeräten fällig. Foto: Bernd Thissen/dpa

Im Zuge der großen Finanzsorgen dreht Karlsruhe einmal mehr an der Steuerschraube. Am Dienstag vor Weihnachten soll der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung sowohl die Vergnügungs- als auch die Zweitwohnsitzsteuer erhöhen. Beide Anpassungen sollen bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft gehen – aber nicht das Ende der Fahnenstange sein.

Als nächste Schritte sind ebenso die Erhöhung der Hunde- und der Wettbürosteuer angekündigt, jedoch noch nicht zum neuen Jahr. Nach Berechnung der Stadtkämmerei soll dieses Gesamtpaket ab 2024 Mehreinnahmen von 690.000 Euro pro Jahr erbringen.

Zur Einordnung: Der städtische Etat liegt pro Jahr bei etwa 1,6 Milliarden Euro. Der Prognose zufolge droht im Jahr 2024 ein Minus von bis zu 140 Millionen Euro pro Jahr, wie Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) diese Woche erläuterte. Deshalb müsse die Stadt sparen oder eben Mehreinnahmen erzielen.

Liste mit 200 Einzelpunkten soll Karlsruher Etat entlasten

Mit Hilfe von 200 Einzelmaßnahmen soll der Haushalt zunächst um 60 Millionen Euro entlastet werden. Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) geht davon aus, dass in einer zweiten Runde mindestens nochmals der gleiche Betrag zusätzlich eingespart werden muss.

Am Dienstag nimmt der Gemeinderat den Maßnahmenkatalog zur Kenntnis, bringt ihn aber noch nicht verbindlich auf den Weg. Dies geschieht erst im Dezember nächsten Jahres bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/25. Anders sieht es aus bei der Vergnügungs- und Zweitwohnsitzsteuer. Über die wird schon jetzt abgestimmt.

Die vor allem für Spielautomaten fällige Vergnügungssteuer wurde laut Vorlage zur Sitzung in Karlsruhe letztmals zum 1. Januar 2018 geändert und beträgt aktuell 22 Prozent. Nun soll sie auf 24 Prozent erhöht werden. „Durch die recht moderate Anhebung des Steuersatzes ist eine mögliche Erdrosselungswirkung noch nicht gegeben“, steht in dem Papier der Verwaltung.

Auch im Städtevergleich bewege man sich im „vertretbaren Bereich“. Baden-Baden nehme 18,5, Freiburg und Heidelberg sind mit 20 Prozent gelistet, Mannheim steht bei 24,3 Prozent. Allein die Anpassung der Vergnügungssteuer soll Karlsruhe jährliche Mehreinnahmen von 450.000 Euro bringen. Das jährliche Gesamtaufkommen liegt der Prognose zufolge dann bei sechs Millionen Euro.

Zweitwohnsitzsteuer wurde in Karlsruhe erst 2016 eingeführt

Die Zweitwohnsitzsteuer soll von derzeit zehn auf zwölf Prozent steigen. Bundesweit gilt: Wer sich nicht länger als sechs Monate an einem Ort aufhält und bereits in Deutschland gemeldet ist, muss in dieser Zeit keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Danach ist die Zahlung fällig, in Karlsruhe jedoch erst seit Oktober 2016.

Zum Vergleich: Pforzheim beispielsweise erhebt diese Steuer nicht. In der Universitätsstadt Freiburg wiederum sind 15 Prozent fällig, das ebenfalls stark studentisch geprägte Heidelberg liegt bei zehn Prozent.

Karlsruhe erwartet durch die Erhöhung Mehreinnahmen von 140.000 Euro jährlich, alles in allem 850.000 Euro pro Jahr. Bemessungsgrundlage ist für die Betroffenen die jährliche Nettokaltmiete. Die Gewerbe- und die Grundsteuer wurden vor einem Jahr bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2022/23 erhöht.

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