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Kommunalpolitik will Wirten durch die schwierige Zeit helfen

Karlsruhe erlaubt Heizstrahler im Corona-Winter

In Karlsruher Lokalen und Bars können die Menschen wohl auch im Herbst und Winter noch draußen sitzen: Wirte dürfen nämlich Heizstrahler einsetzen. Dies entschied der Gemeinderat am Dienstag.

ARCHIV - Ein Heizstrahler steht im Außenbereich eines Restaurants, aufgenommen am 13.11.2007 in Berlin. Im rheinland-pfälzischen Koblenz gibt es kein Verbot sogenannter Heizpilze. Es habe zwar «vor längerer Zeit» dazu einen Antrag im Stadtrat gegeben, hieß es in der Koblenzer Stadtverwaltung, dieser sei jedoch abgelehnt worden. Und auch in der benachbarten Kreisstadt Neuwied dürfen die Wirte in der kalten Jahreszeit die kleinen Heiztürme vor ihren Lokalen aufstellen.  Foto: Gero Breloer dpa/lrs  (zu dpa-Umfrage vom 21.11.2009)  +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit
Wärme in der kalten Jahreszeit: In ganz Karlsruhe dürfen Wirte bis Ende März 2021 Heizstrahler einsetzen. Foto: Gero Breloer

In ganz Karlsruhe dürfen Gastronomen in den nächsten Monaten Heizstrahler einsetzen. Der Gemeinderat will so den Wirten durch die schwierige Corona-Zeit helfen: Viele Menschen sitzen aus Angst vor Aerosolen schließlich lieber draußen. Insofern sei die Entscheidung auch im Sinne der Bürger, hieß es in der Debatte – die ausgesprochen kontrovers geführt wurde: Grüne, Linke, die Karlsruher Liste (KAL) und „Die Partei“ sagten Nein zu den Heizpilzen.

Aktuell gibt es eine gewisse Ungleichbehandlung.
Frank Mentrup, Oberbürgermeister

Dabei sind diese Wärmequellen derzeit formal nur in Mühlburg und Durlach per Satzung unzulässig. Für die Innenstadt beispielsweise gibt es kein Verbot. „Aktuell gibt es eine gewisse Ungleichbehandlung“, sagte Oberbürgermeister Frank Mentrup. Er stimmte mit der Mehrheit des Gemeinderats für die Zulassung der Heizpilze. Dafür wird das Verbot in Mühlburg und Durlach bis Ende März 2021 aufgehoben. Im kommenden Jahr soll das Thema erneut im Gemeinderat diskutiert werden.

Es geht für die Gastronomie um das wirtschaftliche Überleben.
Thorsten Ehlgötz, CDU-Stadtrat

Deutlich positionierte sich dabei schon jetzt die AfD. „Heizpilze sind grundsätzlich nicht verboten. Und so sollte es bleiben“, erklärte Stadtrat Oliver Schnell. Seine Partei setze auf das Prinzip der Marktwirtschaft, es sei die Entscheidung des Gastwirts, ob er einen Heizpilz einsetzt oder nicht. CDU, SPD, Grüne sowie Freie Wähler und Für Karlsruhe verwiesen hingegen auf die besonderen Umstände der Pandemie. „Es geht für die Gastronomie um das wirtschaftliche Überleben“, so Thorsten Ehlgötz von der CDU.

Zudem sei es wichtig, die Innenstadt mit Leben zu füllen. Elke Ernemann von der SPD sagte: „In der schwierigen Zeit der Pandemie bedarf es jeglicher Unterstützung.“ Es sei sinnvoll, eine relativ lange Phase der Außenbewirtung zu nutzen.

Auf das Wohl der Menschen und der Gewerbetreibenden verwies Thomas Hock von der FDP, der den jetzt beschlossenen Schritt eine Kleinigkeit nannte. Der Liberale zeigte sich fassungslos ob der Argumentation der Grünen, die zwar von einem „berechtigten Anliegen“ der Gastronomen sprachen, aber am Ende Nein zum Heizpilz sagten.

Grünen-Stadtrat Clemens Cremer nannte diese Wärmequelle eine Energieschleuder. „Es ist nicht vertretbar, den Klimaschutz auf später zu verschieben.“ Der Klimawandel finde schließlich bereits statt. Außerdem lohne sich die Investition in Heizpilze für ein Jahr nicht. Deshalb schlug Cremer vor, dass die Wirte Wärmflaschen an ihre Kunden austeilen.

Klimawandel als größte Krise

Auch Lüppo Cramer von der KAL verwies auf die Umwelt. „Wir sehen nicht die Pandemie als größte Krise, sondern den Klimawandel.“ Er habe aber seit einem halben Jahr den Eindruck, dass beides gegeneinander ausgespielt wird. Lukas Bimmerle von den Linken sieht im bis Ende März befristeten Ja zum Heizpilz ein politisch falsches Signal. „Das passt nicht zum Klimaschutzkonzept“, so Bimmerle.

„Wir werden diese paar Wochen auch überstehen“, hielt Petra Lorenz von den Freien Wählern dagegen. Sie betonte: „Es geht ja nicht darum, alle Gastronomen zur Nutzung von Heizpilzen zu verpflichten.“ Sie dürfen sie nutzen, wenn sie es für sinnvoll erachten. „Ich sehe es als Aufgabe eines Stadtrates an, auf bestimmte Situationen zu reagieren“, erklärte sie ihr Ja.

Erlaubt sind – wenn es der Platz zulässt – nun auch Zelte vor den Gaststätten „Die Wirte sind natürlich gut beraten, wenn sie diese nicht wie einen geschlossenen Raum bauen“, so Mentrup. Bei der Erteilung von Sondernutzungsrechten, wie es formal heißt, werden grundsätzlich nur Bezüge des Straßenrechts geprüft. Klimapolitische Argumente seien somit auch bei Heizpilzen nicht entscheidungsrelevant, legt die Verwaltung da. Allerdings werde man bei der Erteilung von Genehmigungen die Empfehlung aussprechen, beispielsweise Ökostrom zu nutzen.

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