Privater Kita-Träger in Karlsruhe verlangt auch für Bringen und Abholen 3G-Nachweis
Laut Landesverordnung können Eltern ihre Kinder auch ohne 3G-Nachweis in die Kita bringen und sie abholen. In Karlsruhe macht ein privater Träger von seinem Hausrecht Gebrauch. Ohne Nachweis ist dort an der Eingangstür Schluss.