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Grünpfeile für Radler und andere Neuheiten

Karlsruhe könnte das ein oder andere neuartige Verkehrsschild bekommen

Ein Überholverbot einspuriger Fahrzeuge, Parkplätze speziell für E-Scooter oder Grünpfeile nur für Radler: Die neue StVO hält verschiedene Möglichkeiten für Kommunen bereit. Wie Karlsruhe sie nutzen möchte und wo der ADFC sie sinnvoll fände.

In Mainz hängen bereits Schilder, die das Überholen von Fahrrädern oder Motorrädern verbieten.
Vorbild Mainz: Dort hängen bereits Schilder, die das Überholen von Fahrrädern oder Motorrädern verbieten. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit April 2020 gilt, hat einige neue Verkehrsschilder und -regeln mit sich gebracht. Weil aber bislang eine Verwaltungsvorschrift dazu fehlte, hatte die Karlsruher Stadtverwaltung mit dem Aufstellen neuer Schilder noch weitgehend abgewartet.

Einzige Ausnahme war die Ausweisung von rund 100 Carsharing-Parkplätzen, die dank eines neuen Schildes nur von gemeinschaftlich genutzten Autos belegt werden dürfen.

Am 25. Juni dieses Jahres hat der Bundesrat nun den Änderungen der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift“ zur StVO zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die städtischen Planungen weiterer neuartiger Verkehrsschilder.

Karlsruhe muss Einsatzmöglichkeiten für neue Verkehrsschilder erst noch prüfen

Allzu schnell wird man sie im Stadtgebiet aber nicht entdecken: „Die mit der StVO-Novelle verfolgte weitere Förderung des Radverkehrs wird bei den zu erwartenden Möglichkeiten in Karlsruhe Berücksichtigung finden“, heißt es zwar aus dem Ordnungs- und Bürgeramt. Die Straßenverkehrsstelle beabsichtige, die rechtlichen Möglichkeiten soweit wie möglich auszuschöpfen.

Die Umsetzung einzelner Maßnahmen konnte aber bislang wegen des Fehlens der Verwaltungsvorschrift „noch nicht abschließend geprüft und bewertet“ werden.

Der Wille ist also da – nur wo genau welche neuen Verkehrsschilder zum Einsatz kommen sollen, ist noch nicht absehbar. „Tendenziell können wir mitteilen, dass Grünpfeile für den Radverkehr voraussichtlich umgesetzt werden“, schreibt das Amt. Wo solche Schilder hängen, da dürfen Fahrradfahrer – und nur sie – trotz roter Ampel rechts abbiegen. Die geeigneten Stellen im Stadtgebiet müssen aber noch definiert werden.

Ein neuer Grünpfeil für Radfahrer wird an einer Ampelanlage angebracht. Auch Karlsruhe möchte solche Schilder anbringen, allerdings ist noch unklar, an welchen Kreuzungen.
Ein neuer Grünpfeil für Radfahrer wird an einer Ampelanlage angebracht. Auch Karlsruhe möchte solche Schilder anbringen, allerdings ist noch unklar, an welchen Kreuzungen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Die ADFC-Ortsgruppe in Karlsruhe hat bereits Ideen gesammelt, wo solche Schilder sinnvoll sein könnten. So wünschen sich die ADFC-Mitglieder Grünpfeile für Radler beispielsweise am Mendelssohnplatz, an der Kreuzung der Sophien- mit der Reinhold-Frank-Straße und an den Kreuzungen der Waldstraße mit Zirkel und Amalienstraße.

Sicher ist bereits, dass die beiden Radschnellwege von Karlsruhe nach Ettlingen und Rastatt mit Schildern markiert werden, die speziell für diesen Zweck neu in den Katalog der StVO aufgenommen wurden. Sie ähneln den Zeichen für Autobahnen, sind allerdings grün statt blau und mit einem Rad-Piktogramm auf den beiden Fahrspuren versehen.

Bis die Radschnellwege eingerichtet sind, wird es allerdings ebenfalls noch dauern, zurzeit befinden sie sich im Planungsverfahren des Regierungspräsidiums.

StVO erlaubt jetzt Abstellflächen speziell für E-Scooter oder Lastenräder

Die neuen StVO-Vorschriften erlauben darüber hinaus auch die Ausweisung von Parkflächen speziell für Lastenräder oder E-Scooter. Die Stadtverwaltung erarbeitet derzeit nach eigenen Angaben eine entsprechende Projektskizze. Solche Spezialparkplätze seien „im Kontext mit dem gesamtstädtischen Parkraumkonzept und -management zu betrachten“.

Auch die Aufstellung von Schildern, die das Überholen von einspurigen Fahrzeuge wie Fahrrädern oder Motorrädern verbieten, sei noch nicht sofort umsetzbar: Hier sind „die Einsatzkriterien noch nicht vertiefend untersucht“, schreibt das Ordnungsamt. Gerade solche Schilder wünschen sich aber viele Radfahrer, die im Alltag oft mit viel zu geringem Seitenabstand von gefährlich schnellen Autos überholt werden.

Auch hier hat der ADFC Vorschläge gesammelt, wo entsprechende Schilder sinnvoll wären: In der Karlstraße beispielsweise, der Yorckstraße, der Lessingstraße und in Teilen von Ebert- und Erzbergerstraße.

Übersicht: Für diese Stellen in Karlsruhe schlägt der ADFC neue Verkehrsschilder vor

Zwar gelten schon seit mehr als einem Jahr beim Überholen von Radlern Mindestabstände von 1,5 Meter innerorts und zwei Metern außerorts, die Kontrolle gestaltet sich aber schwierig. Das neue Schild könnte in engen Straßen für Klarheit sorgen, ob Radler überholt werden dürfen oder nicht.

„Vielleicht wäre es auch hilfreich, die Verkehrsteilnehmer deutlicher auf die Abstandsregeln hinzuweisen“, sagt die Karlsruher ADFC-Vorsitzende Tanja Dopf. „Denn wenn der Radfahrer den empfohlenen Abstand von einem Meter zu parkenden Autos einhält und Autofahrer ihren Abstand von 1,5 Metern, ist in vielen Straßen ein Überholen eigentlich nicht möglich.“

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