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Auseinandersetzung auf dem Stephanplatz

Karlsruher muss wegen Volksverhetzung ins Gefängnis

Der Staatsanwalt sieht den öffentlichen Frieden und die Menschenwürde angegriffen, der Rechtsanwalt des Angeklagten erkennt lediglich eine Beleidigung. Am Ende muss der Angeklagte hinter Gitter.

Urteil: Wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung muss ein 60-jähriger Karlsruher fünf Monate ins Gefängnis.
Urteil: Wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung muss ein 60-jähriger Karlsruher fünf Monate ins Gefängnis. Foto: Uli Deck/dpa

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