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Lärmschutz statt Luftreinhaltung

Karlsruhe will Lkw weiterhin Fahrt durch die Reinhold-Frank-Straße verbieten

In den nächsten Wochen wird das Regierungspräsidium die Karlsruher Umweltzone aufheben. Auch das Schwerlast-Verbot in der Reinhold-Frank-Straße soll fallen. Weil die Stadt es gerne beibehalten möchte, bittet sie nun um mehr Zeit.

Ein Verbotsschild an der Reinhold-Frank-Straße
Durchfahrtsverbot: Die Reinhold-Frank-Straße ist für Lkw über 3,5 Tonnen tabu. Foto: Jörg Donecker

Die Stadt Karlsruhe hat beim Regierungspräsidium (RP) darum gebeten, das Lkw-Durchfahrtsverbot in der Reinhold-Frank-Straße auch nach der angekündigten Aufhebung der Umweltzonen vorerst aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung will Zeit gewinnen, um zu prüfen, ob sich ein Verbot auch mit dem Lärmschutz begründen ließe. Das geht aus Unterlagen hervor, mit denen sich der Karlsruher Gemeinderat am 24. Januar beschäftigen wird.

In den nächsten Monaten wird die Stadt für die 2019 in der Reinhold-Frank-Straße gemessenen Lärm-Werte eine „aktualisierte Berechnung“ vorlegen, heißt es in der Vorlage. Konkrete Ergebnisse sollen demnach spätestens Ende Juni vorliegen. Vor vier Jahren hatte die Stadt im Straßenabschnitt zwischen Moltke- und Kriegsstraße tagsüber 70 und nachts 59 Dezibel gemessen. Die Zahlen waren Grundlage für die Einrichtung eines ganztägigen Tempolimits von 30 Kilometern pro Stunde.

Regierungspräsidium kann sich temporäre Verlängerung vorstellen

Die aktualisierten Werte könnten nun ausreichen, um eine Rechtsgrundlage für die Verlängerung des einst im Rahmen des Luftreinhalteplanes verordneten Durchfahrtsverbots für den Schwerlastverkehr zu haben, vermutet man im Rathaus.

Das Regierungspräsidium stehe dem Karlsruher Wunsch offen gegenüber, teilt eine Sprecherin auf Nachfrage der BNN mit – wenn die Stadt „die Notwendigkeit eines Herausschiebens der Aufhebung des Lkw-Durchfahrtsverbots“ nachvollziehbar begründe.

Zu welchem Datum die Umweltzone in Karlsruhe aufgehoben wird, steht noch nicht fest. Das RP bleibt bei seiner vagen Formulierung, das geschehe im Frühjahr. Bis zum 9. Januar hatten einige Bürger sowie Umweltverbände Stellungnahmen zum neuen Luftreinhalteplan abgegeben. Mit denen setze man sich nun auseinander, teilt die RP-Sprecherin mit. Voraussichtlich im Februar werde das Papier erneut öffentlich ausgelegt, danach trete es in Kraft.

In Karlsruhe werden die Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid seit Jahren teils deutlich unterschritten. Die rechtliche Grundlage für eine Umweltzone ist damit nicht mehr gegeben. Auch die Stadtverwaltung spricht sich für die Aufhebung der Zone aus.

Der Wunsch, das Lkw-Durchfahrtsverbot dennoch beizubehalten, ist nicht nur am 24. Januar Thema. Einen Tag später steht es auf Antrag der CDU-Fraktion auf der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit.

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