Die Staatsanwaltschaft in Offenburg hatte im vergangenen Jahr Ermittlungen gegen gleich drei Mediziner aus dem Ortenaukreis geführt, die falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben sollen.
Der Strafbefehl gegen einen Offenburger Zahnmediziner ist rechtskräftig. Ihm war eigenen Angaben zufolge vorgeworfen worden, 232 falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben. Der auch bei Kundgebungen von Corona-Leugnern anzutreffende Mann hatte zahlreiche Spenden aus seinem Umfeld erhalten, um die mehr als 20.000 Euro Geldstrafe zu bezahlen.
Derzeit, so Staatsanwalt Kai Stoffregen aus Offenburg, laufe die Vollstreckung dieser Strafe. Der Mann hatte in einer Stellungnahme von „ein paar albernen Attesten“ gesprochen, den Strafbefehl bezeichnete er als „Sonderangebot“.
Gegen zwei weitere Ärztinnen aus Offenburg und Lahr wurde inzwischen ebenfalls Strafbefehle wegen falscher Maskenatteste erlassen. Beide Frauen haben Widerspruch eingelegt, sodass es wohl zur Hauptverhandlung vor den Amtsgerichten kommen wird.