Skip to main content

Bewährung keine Option

Karlsruher Ladenbesitzer muss wegen einer „ganzen Palette von Straftaten“ drei Jahre in Haft

Das Landgericht Karlsruhe hat einen 37-jährigen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Angeklagt war der Karlsruher laut Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung, illegalem Waffenbesitz und vielem mehr.

ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht vom 25. Februar 2021: Qual der Wahl: Die meisten Smartphones sind mit verschiedenen Speicheroptionen zu haben. Nutzungskriterien helfen bei der Entscheidung. Foto: Robert Günther/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++
Wurden zum Verhängnis: Mit sechs geklauten Smartphones im Wert von mehreren Tausend Euro begann die Reihe der Straftaten, für die ein Mann aus Karlsruhe nun ins Gefängnis muss. Foto: Robert Günther/dpa

Handel mit gestohlenen Handys, Urkundenfälschung und illegaler Waffenbesitz: Weil er mehrere Straftaten begangen hat, muss ein 37-jähriger Karlsruher drei Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Karlsruhe um den Vorsitzenden Richter Ralf Kraus am Freitag entschieden.

Auf der Anklageliste gegen den Karlsruher Ladenbesitzer stand eine „ganze Palette von Straftaten“, sagte Staatsanwalt Dietmar Konrad in seinem Schlussplädoyer. Darunter Hehlerei, Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz sowie wiederholtes Fahren ohne Führerschein. Deshalb darf der Mann laut Urteil auch ein Jahr keinen neuen Führerschein bekommen.

Einer weiteren Forderung des Gerichts hatte der Ladenbesitzer bereits am ersten Verhandlungstag am Mittwoch zugestimmt. Er verzichtet auf 20.000 Euro Bargeld, das bei den Ermittlungen sichergestellt wurde, und muss diverse Gegenstände, unter anderem Smartphones, abgeben. Auch das Geständnis des Angeklagten trug positiv zur Urteilsfindung bei, so Kraus.

Bewährung ist keine Option für das Gericht

Die Strafe auf Bewährung auszusetzen, stand für Kraus aber nicht zur Debatte. Mit dem Urteil schlug die Strafkammer einen Mittelweg zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein. Staatsanwalt Konrad forderte drei Jahre und drei Monate Haft. Die beiden Verteidiger Stephan Voigtel und Alexander Schork hielten zwei Jahre und neun Monate für ein angemessenes Strafmaß.

Von 2018 bis 2020 hat sich der Mann offenbar einiges zuschulden kommen lassen. Der Karlsruher hatte beispielsweise sechs gestohlenen Smartphones weiterverkauft, Waffen besessen, Unterlagen gefälscht und seiner Exfreundin eine Ohrfeige verpasst. Die Zeugenaussage der Frau, die als Nebenklägerin am Verfahren teilnahm, überzeugte die Strafkammer.

Aber es nicht eine so große Sache.
Stephan Voigtel, Verteidiger

Sie konnte mehrere Anklagepunkte gegen den 37-Jährigen glaubhaft belegen, so Kraus, darunter die vorsätzliche Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei einer Durchsuchung fand die Polizei unter anderem 14 Päckchen Kokain „in nicht geringer Menge“.

Angeklagter entschuldigt sich bei seiner Exfreundin

Staatsanwalt Konrad sprach in seinem Plädoyer von einer „erheblichen kriminellen Energie“, die den Angeklagten antreibt. Trotz diverser Vorfälle fuhr der Mann beispielsweise weiter ohne Führerschein. Oder, so ein weiterer Anklagepunkt, mit einem gefälschten Führerschein.

Bereits am ersten Verhandlungstag zeigte sich der Angeklagte einsichtig. Seine Verteidiger räumten in seinem Namen viele Anklagepunkte ein. Vor der Urteilsverkündung betonten sie, dass der Angeklagte zwar Straftaten begangen habe, „aber es nicht eine so große Sache ist“, so die Verteidiger.

In seinem letzten Wort am Verhandlungstag am Freitag entschuldigte sich der 37-Jährige bei seiner ehemaligen Freundin. Er hatte sie in der Vergangenheit wohl mehrfach körperlich verletzt und beleidigt.

Besonders im Hinblick auf die wiederholten Taten befand die Strafkammer die ausgesprochene Strafe für angemessen. „Da fehlt es ihnen nachhaltig an Verständnis“, sagte Richter Kraus in seiner Urteilsbegründung.

nach oben Zurück zum Seitenanfang