Karlsruher Lehrer erinnert sich: Staat setzte vor fünf Jahrzehnten auf sogenannten Radikalenerlass
Schon das Preußische Landrecht von 1794 regelte „Rechte und Pflichten der Diener des Staates“. Vor 50 Jahren konkretisierte der Staat seine Vorstellungen und brachte den Radikalenerlass auf den Weg.