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Zeitzeuge erzählt

Karlsruher Lehrer erinnert sich: Staat setzte vor fünf Jahrzehnten auf sogenannten Radikalenerlass

Schon das Preußische Landrecht von 1794 regelte „Rechte und Pflichten der Diener des Staates“. Vor 50 Jahren konkretisierte der Staat seine Vorstellungen und brachte den Radikalenerlass auf den Weg.

Kundgebung: Gegen den Beschluss der baden-württembergischen Landesregierung „über die Pflicht zur Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst“ wandten sich vor fünf Jahrzehnten in der Landeshauptstadt mehrere Tausend Demonstranten. Die Zeiten waren bewegt.
Gegen den Beschluss der Landesregierung wandten sich vor fünf Jahrzehnten in der Landeshauptstadt mehrere Tausend Demonstranten. Foto: Rolf Haid/dpa

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