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Streitthema Schönheitsreparaturen

Karlsruher Mietexpertin rät zur gründlichen Lektüre des Mietvertrags

Im Idealfall sind sich Mieter und Vermieter einig über die Wohnung. Wenn nicht, geht es häufig vor Gericht. Eine Karlsruher Expertin gibt Ratschläge, damit das erspart bleibt.

Zum Themendienst-Bericht vom 17. Februar 2021: Schönheitsreparaturen sollte man nur machen, wenn man auch dazu verpflichtet ist. Andernfalls kann man vom Vermieter kein Geld zurückfordern.
Streichen beim Ein- oder Auszug? Schönheitsreparaturen sollte man nur machen, wenn man auch dazu verpflichtet ist. Andernfalls kann man vom Vermieter kein Geld zurückfordern. Foto: Markus Scholz/dpa

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