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Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Karlsruher Zoll beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung

In 34 Fällen hat es bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch das Hauptzollamt in Karlsruhe erste Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohns gegeben. Neben Schwarzarbeit wurden weitere Verstöße ebenfalls aufgezeichnet.

Quelle: ZOLL
Verkehrskontrolle beim Hauptzollamt in Karlsruhe. Foto: Hauptzollamt Karlsruhe

Im Bereich des Hauptzollamts Karlsruhe hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) am Freitag, 16. Juli, in einer Schwerpunktprüfung das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe überprüft. Über 100 Zöllner waren im Einsatz, die 283 Lkw- und Sprinterfahrer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten sowie 156 Unternehmen kontrollierten.

Die bundesweit durchgeführten Kontrollen des FKS fanden außerdem auf den Rastplätzen der Autobahn 5 bei Bruchsal und Bühl, in den Landkreisen Rastatt, Freudenstadt und Calw sowie in den Stadtgebieten Baden-Baden und statt. An der Maßnahme waren neben der Polizei mit 23 Einsatzkräften auch das Bundesamt für Güterverkehr, das Landratsamt Rastatt, der Verkehrsdienst Freudenstadt und das Finanzamt Calw beteiligt, wie das Hauptzollamt mitteilte.

Unterschreitung des Mindestlohns

Zusätzlich wurden durch Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe in Ludwigshafen, Frankenthal, Worms und im Rhein-Pfalz-Kreis Geschäftsunterlagenprüfungen und Personenbefragungen in Betrieben durchgeführt. Schwerpunkte der Prüfung waren insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde seit 01. Juli, die illegale Ausländerbeschäftigung, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Melde- und Beitragspflichten sowie Scheinselbstständigkeit, Leistungsbetrug und die Dokumentationspflichten. Eine erste Bilanz der Maßnahme: In 34 Fällen gibt es erste Hinweise auf die Unterschreitung des Mindestlohns.

  • In 14 Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender beziehungsweise falscher Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen.
  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen gibt es in 11 Fällen Anhaltspunkte.
  • Für Scheinselbstständigkeit ergaben sich in fünf Fällen Hinweise.
  • In einem Fall besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Beschäftigung. Der Nicht-EU-Bürger reiste nicht als Tourist, sondern zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in das Bundesgebiet ein und verwirkte somit sein Aufenthaltsrecht. Ein hierfür erforderliches Visum lag nicht vor, so dass er durch die Ausländerbehörde zur unverzüglichen Ausreise aus dem Bundesgebiet aufgefordert wurde.
  • Darüber hinaus wurden am Kontrolltag Verstöße gegen die Stundenaufzeichnungspflicht, Verletzung der Ausweismitführpflicht sowie den Hinweis auf den unrechtmäßigen Bezug von Kindergeld festgestellt.
  • Die Polizei stellte Verstöße gegen die Ladungssicherung, gegen das Personenbeförderungsgesetz und einen illegalen Tiertransport mit Golden Retriever Welpen fest.
  • Das Bundesamt für Güterverkehr stellte Verstöße, unter anderem bei einzuhaltenden Lenk- und Ruhezeiten beziehungsweise entsprechenden Aufzeichnungpfichten, fest.

Ehrliche Unternehmer müssen konkurrenzfähig bleiben

Die weitergehenden Prüfungen hierzu dauern noch an. „Die Speditionsbranche gehört zu den Hochburgen der Schwarzarbeit. Es ist davon auszugehen, dass sich die Schattenwirtschaft durch die Corona-Pandemie noch weiter verstärkt hat. Die regelmäßigen Kontrollen helfen dabei, dass die ehrlichen Unternehmer auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben können“, so Stephanie Henig, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.

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