Die Substitute stammten überwiegend aus Frankreich und waren nicht versteuert, heißt es in einer Presseinformation des Zolls. Der zu erwartende Steuerschaden beläuft sich auf über 20.000 Euro.
Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise, die in E-Zigaretten genutzten Liquids.
Diese Produkte, die als Komponenten zur Selbstfertigung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten angeboten werden, unterliegen als Steuergegenstand der Tabaksteuerpflicht.
Steuerstrafverfahren eingeleitet
Gegen den Inhaber des Fachgeschäfts wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet und die Tabakwaren von den Beamten sichergestellt.