Skip to main content

Kündigung führte zu Angriff

Körperliche Auseinandersetzung in Karlsruhe endet für Mieter in der Psychiatrie

Das Landgericht Karlsruhe verhandelt einen folgenreichen Streit um die Kündigung eines WG-Zimmers. Dabei griff ein Syrer seinen Vermieter, ein AfD-Mann, an. Eine politische Tat?

Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand.
Der wegen Körperverletzung angeklagte Mann geht statt ins Gefängnis in die Psychiatrie. Ein Gutachter attestierte ihm eine paranoide Schizophrenie. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Ein 24 Jahre alter Mann aus Syrien, der seit 2015 in Deutschland lebt, wird wegen eines Angriffs auf seinen Vermieter im vergangenen Herbst in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht. Er hatte das 50 Jahre alte Opfer mit einer Scherbe am Oberarm schwer verletzt.

Zu einer Haftstrafe konnte der Mann aufgrund seiner Schuldunfähigkeit nicht verurteilt werden. Ein Gutachter hatte dem Mann zuvor eine paranoide Schizophrenie attestiert.

Alle Verfahrensbeteiligten waren sich einig über den Tathergang. Mitte November des vergangenen Jahres hatte der Vermieter dem Bewohner eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft in der Durlacher Allee fristlos kündigen wollen. Die Begründung: Er habe zwei Mitbewohnerinnen belästigt und habe sich mehrfach nicht an die WG-Regeln gehalten. Dafür war der Mann zuvor auch abgemahnt worden.

Beim Versuch, die Kündigung in die Tat umzusetzen, kam es in der Wohnung zunächst zu einer verbalen, dann zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Nachdem der Hausmeister die beiden Kontrahenten schon getrennt hatte, kam der Mieter wenige Augenblicke später wieder aus seinem Zimmer und fügte dem Vermieter mit einem abgebrochenen Stück eines Tellers eine stark blutende, tiefe Wunde am Oberarm zu. Das Opfer wurde mit mehreren Stichen genäht und musste eine Woche im Krankenhaus bleiben.

Syrischer Täter war sozial isoliert

Über eben jenen Mann auf der Anklagebank erfuhr man wenig in der Verhandlung. Er kam vor sechs Jahren aus Damaskus nach Deutschland und besuchte zunächst eine Berufsschule. Heute besitzt er gute Deutschkenntnisse. So richtig Fuß fassen konnte er beruflich wie privat allerdings nicht. Seit zwei Jahren, so der Gutachter, habe sich der Mann sozial immer weiter isoliert.

Aufsehen hatte der Fall im vergangenen Herbst auch erregt, weil das Opfer ein in der Region bekanntes Mitglied der Alternative für Deutschland ist, der in der Vergangenheit für seine Partei schon bei einer Bundes-, Landtags- und Gemeinderatswahl in Baden-Baden kandidiert hat.

Verschiedene Medien hatten zunächst die Frage nach einer politisch motivierten Tat gestellt. Der Politiker selbst hatte in sozialen Netzwerken Bilder von sich aus dem Krankenhaus verbreitet. Diese waren zum Teil von Parteikollegen mit dem Verweis, ein Syrer habe die Tat begangen, geteilt worden.

Richter: kein politischer Streit sondern private Angelegenheit

„Eines ist klar“, so der vorsitzende Richter, „es war kein Verfahren Syrer gegen AfD-Mann.“ Es sei hier um einen privaten Streit zwischen Mieter und Vermieter gegangen. Der Beschuldigte habe seinem Opfer eine schwerwiegende Verletzung zugefügt. „Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die Art der Kündigung robust war“, fügte er mit Blick auf den Vermieter an, der als Nebenkläger aufgetreten war.

Der hatte nämlich gedroht, den Inhalt des Zimmers unverzüglich aus dem Fenster zu werfen. „Das hätte ich natürlich nicht gemacht“, ruderte er im Zeugenstand zurück. Seine Begründung: Sein Auto habe unter dem Fenster gestanden. Die Vorgehensweise habe nicht gerade zur Deeskalation beigetragen, so der Richter weiter.

nach oben Zurück zum Seitenanfang