Skip to main content

KVV ändert Beförderungsbedingungen

KVV-Kontrolleure können künftig Maskenpflicht durchsetzen

Künftig können Kontrolleure des KVV die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen durchsetzen. Dafür ändert der Verkehrsverbund seine Beförderungsbedingungen. Was bedeutet das für Fahrgäste?

Verhaltensregeln zur Corona-Pandemie gehen im ÖPNV auch mal verloren: Verstöße gegen die Maskenpflicht und den Mindestabstand verfolgt der KVV, uneinsichtige Fahrgäste erwartet die Polizei.
Zutritt nur mit Maske: Künftig können die Kontrolleure des KVV bei Maskenverstößen entsprechende Maßnahmen einleiten. Foto: jodo

Es geht dem Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) nicht um zusätzliche Einnahmen „Es geht darum, Verantwortung gegenüber der eigenen und der Gesundheit der anderen Fahrgäste zu übernehmen,“ macht KVV-Geschäftsführer Alexander Pischon deutlich. Denn ab dem 23. Oktober gelten neue Beförderungsbedingungen im „Gemeinschaftstarif“ des KVV.

Wer künftig ohne korrekt sitzenden Mund-Nase-Schutz in Bus oder Bahn angetroffen wird, muss mit einer Vertragsstrafe von 100 Euro rechnen. Verhängen können dies damit nun die rund 200 Fahrscheinprüfer des KVV und der Partnerunternehmen. Bisher konnten nur die Polizei oder die kommunalen Ordnungsämtern ein Bußgeld anordnen. In den vergangenen Wochen gab es mehrere gemeinsame Kontrollaktionen von Polizei, Ordnungsämtern und Verkehrsbetrieben. Das Ganze ist eine Ergänzung des Paragraphen 4 der Beförderungsbedingungen, der unter anderem das Alkoholverbot regelt, oder der verbietet, dass man während der Fahrt die Türen eigenmächtig öffnet oder abspringt.

Die meisten Partnerunternehmen des KVV machen mit

Neben den Verkehrsbetrieben gilt diese neue Regelung in den Fahrzeugen der Abellio Rail Baden-Württemberg, Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG), Friedrich Wöhrle, Kraichtal Bus, Omnibus Hassis, StadtBus Bruchsal, Stadtwerke Baden-Baden und Verkehrsgesellschaft Rastatt.

„Damit decken wir einen Großteil der Innenstadtverkehre und der Überlandstrecken ab,“ so Pischon. Einige kleinere Busunternehmen im KVV-Gebiet, aber auch die Deutsche Bahn und die Busse der DB nehmen nicht daran teil. Die kleineren Busunternehmen haben laut Pischon nicht die Möglichkeiten dazu, und die Deutsche Bahn habe eine andere „Kontrollphilosophie“. Dort existiere noch keine derartige Vereinbarung. Der KVV-Geschäftsführer verweist zudem darauf, dass der KVV damit seiner Kenntnis nach eine der ersten Verkehrsverbünde in Deutschland mit einer derartigen Regelung ist.

Neue Regelung gültig ab 23. Oktober

Im ab 23. Oktober gültigen neuen KVV-Gemeinschaftstarif – die Frist ist notwendig bis zur Rechtskraft – ist es untersagt, sich in Bus oder Bahn ohne eine ordnungsgemäße Mund-Nasen-Bedeckung aufzuhalten, wenn eine Pflicht zum Tragen nach den jeweils geltenden Verordnungen oder sonstigen behördlichen Maßnahmen besteht. Sollte sich ein Fahrgast nicht einsichtig zeigen, riskiert er nicht nur 100 Euro Strafe, sondern auch den Verweis aus Bahn oder Bus.

Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, müssen dies durch ein mitgeführtes, auf Verlangen hin vorgezeigtes, ärztliches Attest nachweisen. Die Fahrscheinprüfer werden in den kommenden Wochen mit Postkarten in Bus und Bahn auf die neue Regelung aufmerksam machen. Zwar gilt die Maskenpflicht auch direkt an der Haltestelle, aber Pischon macht klar, dass im Fokus Bus und Bahn stehen. An den Haltestellen werde man „mit Augenmaß“ kontrollieren.

nach oben Zurück zum Seitenanfang