Skip to main content

Streit um Methode

Landgericht Karlsruhe weist Klage einer Patientin ab: Bei Venen-OP lief alles korrekt

Eine 61 Jahre alte Patientin war mit der Behandlung ihrer Krampfadern durch ihre Ärztin nicht zufrieden. Sie zog vor Gericht. Jetzt hat das Landgericht Karlsruhe Recht gesprochen.

Operation: Für die Behandlung von Krampfadern gibt es verschiedene Methoden. Über die richtige streiten derzeit eine Patientin mit ihrer Ärztin vor dem Karlsruher Landgericht.
Im Rechtsstreit einer Karlsruherin mit ihrer Ärztin um eine Venen-Operation hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Foto: Andrea Warnecke/dpa

Im Rechtsstreit einer 61 Jahre alten Frau und einer Karlsruher Ärztin wegen einer angeblich fehlerhaften Behandlung hat das Landgericht die Klage der Patientin als unbegründet abgewiesen.

Gemäß dem Richterspruch hat die Frau keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Die Medizinerin habe nicht gegen ihre ärztlichen Pflichten verstoßen. Die Patientin kündigte gegenüber den BNN an, in der nächst höheren Instanz weiter zu kämpfen.

Wie berichtet, hatte die Patientin der Ärztin eine falsche Behandlung ihres Krampfadern-Leidens zum Vorwurf gemacht. Anstelle der vereinbarten Stripping-Methode habe die Medizinerin bei der 61-Jährigen gegen deren Willen die sogenannte Radiowellentherapie angewandt.

Karlsruher Richter finden Behauptung der Patientin nach Venen-OP nicht plausibel

Laut dem Landgerichts-Urteil ist diese Behauptung „nicht plausibel und entbehrt jeder tatsächlichen Grundlage“. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte dafür, dass die Ärztin bei ihrer Patientin abweichend von der zuvor besprochenen und im Operationsbericht dokumentierten Stripping-Methode zur Entfernung der Krampfadern eine Radiowellentherapie angewendet hätte.

Das hatte die Patientin jedoch gemutmaßt. Die Probleme, die sie nach dem Eingriff bekommen habe, sprächen dafür, hatte sich die Frau zuvor gegenüber den BNN überzeugt gezeigt. Nach dem Eingriff, so ihre Schilderung, habe sie sogleich gewusst, dass etwas nicht stimme. So habe sie alsbald keine Luft mehr bekommen und eine Blutvergiftung erlitten. Auch Herzprobleme und Nierenkoliken machte sie geltend. Vor dem Eingriff hingegen sei sie kerngesund gewesen.

Kein Fehler bei Aufklärung und Behandlung durch Karlsruher Ärztin

Nach Überzeugung des Gerichts ist eine durch die Venen-Operation bedingte Streptokokken-Infektion „nicht schlüssig dargetan“. Eine solche Infektion hatte die Patientin geltend gemacht. Das gilt laut der Entscheidung auch für eine von der Patientin reklamierte ausgekugelte Hüfte. Diese sei ebenso wenig wie die behauptete Blutvergiftung und das Versagen innerer Organe dokumentiert oder in anderer Weise bewiesen.

Nach den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen sei für das Gericht nicht feststellbar, dass die damalige Operation nicht entsprechend der ärztlichen Kunst erfolgt sei, heißt es in der Entscheidung. Der Ärztin sei weder ein Fehler bei der Aufklärung noch ein Behandlungsfehler vorzuwerfen.

nach oben Zurück zum Seitenanfang