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Amtsgericht Karlsruhe

Mann kündigt „Hinrichtung der Polizei“ an und wird wegen Beleidigung verurteilt

Ein 55-Jähriger kündigte im Internet die „Hinrichtung der Polizei“ an. Nun wurde er verurteilt.

Verhandlung am Amtsgericht: Mehrere Drohschreiben über mehrere Wochen gegen die Polizei kamen von einem 55-Jährigen, der jetzt dafür verurteilt wurde.
Mehrere Drohschreiben über mehrere Wochen gegen die Polizei kamen von einem 55-Jährigen, der jetzt dafür verurteilt wurde. Foto: Uli Deck/dpa

Manche Menschen bleiben rätselhaft für die Außenwelt. So wie der Mann, der nun vom Amtsgericht Karlsruhe zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und 1.000 Euro Geldbuße verurteilt wurde. Er hatte im vergangenen Jahr in Schreiben, öffentlichen Postings und auf seinen eigenen Internetseiten mehrfach die „öffentliche Hinrichtung der Polizei“ angedroht. Die Motivlage blieb bis zum Ende der Verhandlung unklar.

Die Drohschreiben hatte er über Wochen hinweg in die Briefkästen des Polizeipräsidiums, von Revieren bei der Kriminalpolizei in der Hertzstraße und im Amtsgericht eingeworfen. Auch seinen Klarnamen hatte er darauf vermerkt. Dem voraus gegangen war schon im Jahr 2017 ein Verfahren wegen angeblich unerlaubten Waffenbesitzes. Dabei hatte es auch eine Hausdurchsuchung gegeben – möglicherweise war das der Anlass für die Drohungen und Beleidigungen, die der Mann im Anschluss aussprach.

Veröffentlicht hatte der Mann die Drohungen auch über seine eigenen Internetseiten mit Namen wie „polizeihenker.de“ oder „justizhenker.de“. Die Internetseiten sind inzwischen abgeschaltet und nicht mehr erreichbar. Zusätzlich hatte der 55-jährige Mann ein soziales Netzwerk genutzt. Angeschrieben hatte der Mann auch die Redaktion der BNN.

Angeklagter räumt in Karlsruhe Vorwürfe ein

Angeklagt war er nicht nur wegen der ausgesprochenen Beleidigungen und der ausgesprochenen Drohungen, Menschen umbringen zu wollen. Er hatte zuvor auch Durchsuchungsbeschlüsse und –protokolle der Polizei im Netz veröffentlicht, obwohl die Verfahren noch am Laufen waren. Das aber ist verboten. Der Angeklagte räumte sämtliche Vorwürfe ein, wollte sich aber nicht dazu äußern, warum er in dieser Massivität beleidigt und gedroht hatte.

Letztlich, sagte ein Kriminalhauptkommissar als Zeuge aus, habe der Mann keine Anschläge geplant. Bei den Durchsuchungen habe er sich aber verbal äußerst aggressiv und unkooperativ verhalten. In seinem Schlusswort warf er Justiz und Polizei Willkür und Korruption vor. Worauf sich die Vorwürfe genau gründen sollen, blieb offen.

18 Anklagen seit 1983

Über den Hintergrund des Mannes oder seine Lebensgeschichte erfuhr die Amtsrichterin auch auf Nachfrage nichts. Der Mann, der aktuell bei einem Essenslieferdienst arbeitet, ist seit 1983 insgesamt 18 Mal angeklagt gewesen – darunter auch mehrfach wegen Beleidigung.

Kurz vor der Urteilsverkündung gab der Mann noch zu Protokoll, dass er 1992 für neun Monate in Untersuchungshaft gesessen habe. Dabei sei ein psychiatrisches Gutachten entstanden, das sein Verhalten erklären könne. Die Verfahrensbeteiligten waren sich aber einig, dass dieses Gutachten für das aktuelle Verfahren nicht mehr herangezogen werden könne.

Strafe zur Bewährung

Die Vorsitzende Richterin folgte beim Strafmaß zwar dem Antrag von Staatsanwalt Thomas Röber, setzte aber die einjährige Haftstrafe zur Bewährung aus. Röber hatte gefordert, die Strafe ohne Bewährung zu vollstrecken. Die Richterin machte geltend, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt habe.

Über das Motiv für die Taten konnte auch sie nur spekulieren. „Vermutlich war es der Ärger um das Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes, aber es gibt deswegen keinen Grund, die Karlsruher Justiz und Polizei in Angst und Schrecken zu versetzen.“

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