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Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Mann schläft in Parkhaus und wehrt sich gegen Polizei in Karlsruhe

Ein Mann, der kurz vorher aus dem Gefängnis freigekommen war, ist zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden, nachdem er sich gegen Anweisungen der Polizei gewehrt hat.

Eine Hand hält Handschellen vor einen Streifenwagen der Polizei.
Die Beamten legten dem 30-Jährigen Handschellen an, um seinen Widerstand zu unterbinden (Symbolbild). Foto: David Inderlied/dpa/Illustration

Einen 30-Jährigen hat ein Haftrichter am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft in einem beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Polizei teilte mit, dass der Mann am Freitagmorgen in einer Tiefgarage in der Luisenstraße schlief, worüber sich ein Anwohner gegen 7.45 Uhr beschwerte.

Da sich der 30-Jährige weigerte, das Anwesen zu verlassen, rief der Anwohner die Polizei. Auch vor den Polizisten weigerte er sich das Grundstück zu verlassen, weshalb die Polizisten ihn auf ein Polizeirevier bringen wollten.

Während der Sachverhaltsaufnahme, des Transports im Streifenwagen und auch in der Arrestzelle wehrte sich der Festgenommene gegen die Beamten. Die Polizisten reagierten darauf, indem sie ihn fixierten und ihm Handschellen anlegten.

Der Mann war nur wenige Tage auf freiem Fuß

Der Mann war erst wenige Tage zuvor aus dem Gefängnis freigekommen, wo er eine Freiheitsstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingesessen hatte.

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