Gegen 0.30 Uhr konnten Beamte der Bundespolizei den Mann beim Überqueren der Gleise 2 und 3 am Karlsruher Hauptbahnhof beobachten.
Folglich sprachen die Beamten den 24-Jährigen an und wiesen ihn auf sein Fehlverhalten hin. Dieser zeigte nur wenig Verständnis für die polizeilichen Maßnahmen.
Nach einer Belehrung konnte der Mann seine Reise auf dafür vorgesehenen Wegen fortsetzen. Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen.
Die Bundespolizei warnt immer wieder davor, Gleise an nicht dafür vorgesehenen Stellen zu überqueren. Züge durchqueren Bahnhöfe mit sehr hohen Geschwindigkeiten. Aufgrund ihrer Beschaffenheit ist ein sofortiger Stillstand fast unmöglich.
Zudem sind Züge teilweise sehr leise und ein Herannahen kann leicht überhört werden. Nicht selten kommt es bei unbefugten und sinnlosen Gleisüberquerungen zu schweren oder gar tödlichen Unfällen – durch die vermeintliche Abkürzung des Weges, verkürzt man häufig eher die eigene Lebenszeit.