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Bewährungsstrafe

Mit dem Küchenmesser auf Nebenbuhler eingestochen: Karlsruher zu Bewährungsstrafe verurteilt

Weil er einen Nachbarn im Verdacht hatte, sich an seine Partnerin herangemacht zu haben, hat ein 39-Jähriger mit dem Messer zu. Dafür hat ihm das Karlsruher Schöffengericht eine Bewährungsstrafe aufgebrummt.

Urteil: Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Schöffengericht einem 39-Jährigen eine Bewährungsstrafe aufgebrummt.
Urteil: Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Schöffengericht einem 39-Jährigen eine Bewährungsstrafe aufgebrummt. Foto: Wolfgang Voigt

Die Auslegeware in der Wohnung war mit Blut getränkt, das Opfer landete in jener Februarnacht des vergangenen Jahres in der Notaufnahme des Städtischen Klinikums in Karlsruhe.

Jetzt musste sich der Urheber des dramatischen Geschehens in Knielingen vor dem Schöffengericht verantworten. Der Vorwurf gegen den 39 Jahre alten Maler und Verputzer lautete auf gefährliche Körperverletzung.

In der Neufeldstraße hatte er einen Nebenbuhler mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser traktiert. Die Klinge prallte an einer Rippe ab, zwei weitere Stiche in den hinteren Oberschenkel des Opfers gingen mit bis zu sieben Zentimetern deutlich tiefer und ließen das Blut rinnen. Das Gericht unter Vorsitz von Simon Bohnen verurteilte den Mann dafür zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Schon länger hatte der spätere Täter den Verdacht gehegt, seine Partnerin habe etwas mit einem in der Nachbarschaft wohnenden Freund. Der Mann suchte also die Wohnung dieses Freundes auf, wo er neben der Mutter seiner beiden Kinder auch das spätere Opfer und weitere Personen antraf. Er selbst war nicht unerheblich alkoholisiert, betrunken allerdings will der Mann nicht gewesen sein.

Als er den anderen zur Rede stellen wollte, habe der sich über ihn lustig gemacht: Er könne mit der Frau schließlich machen, was er wolle, habe der Mann ihn verhöhnt. So jedenfalls schilderte Rechtsanwalt Giuseppe Olivo stellvertretend für seinen Mandanten, was sich in der Tatnacht ereignete.

Danach habe sein Mandant „überreagiert“: Der 39-Jährige sah offenbar rot, griff zu einem zufällig daliegenden Küchenmesser und stach zu. Die Ärzte im Klinikum stellten fest, dass es für das Opfer schlimmer hätte ausgehen können, nähten die Wunden und entließen ihn nach zwei Tagen.

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Täter räumt Tat ein

Den Tatvorwurf räumte der Mann vor Gericht unter Tränen ein; den Anblick des Tatwerkzeugs in der Hand des Richters konnte er kaum ertragen. Eigenen Angaben zufolge hat er aus persönlichem Antrieb schon vor seiner Festnahme 6.000 bis 7.000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer gezahlt.

Und die Erfahrung der anschließenden Untersuchungs-Inhaftierung habe ihn zutiefst beeindruckt. Seine Kinder nicht sehen zu können – das sei schrecklich gewesen.

Knapp am Gefängnis vorbei

Auf der anderen Seite hingegen steht die Tat: Mehrfach mit dem zufällig da gelegenen Messer zuzustechen – und das ausweislich des ärztlichen Behandlungsberichts offenbar von hinten – das wog nicht leicht vor Gericht.

Aus Sicht der Staatsanwältin hat der Täter die Tat bei der Hauptverhandlung bagatellisiert; die Anklagevertreterin beantragte zwar eine Bewährungsstrafe, jedoch die höchstmögliche: zwei Jahre. Alles, was mehr gewesen wäre, hätte für den Messerstecher unweigerlich den Gang ins Gefängnis zur Folge gehabt. Auch das Schwurgericht fand eine mildere Strafe der Schuld des Mannes nicht angemessen.

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