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Verbrechen im Drogenmilieu

Urteil im Karlsruher Mordprozess: Angeklagte müssen mehrere Jahre ins Gefängnis

Für die Tötung eines 24 Jahre alten Italieners in der Karlsruher Nordstadt müssen zwei 20 und 23 Jahre alte Georgier für sechs Jahre beziehungsweise acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Tatort: In dieser Gasse neben einem ehemaligen Supermarkt in der Nordstadt kam im Juli ein 24-Jähriger gewaltsam zu Tode. Jetzt hat die Polizei die beiden mutmaßlichen Täter gefasst.
Die beiden Georgier hatten im Juli 2020 in der Karlsruher Nordstadt einen 24 Jahre alten Italiener mit Hammerschlägen und Messerstichen getötet. Foto: Jörg Donecker

Das Karlsruher Landgericht hat zwei 20 und 23 Jahre alte Männer wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu sechs Jahren Jugendhaft beziehungsweise acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Sie hatten im Juli 2020 in der Karlsruher Nordstadt einen 24 Jahre alten Italiener mit Hammerschlägen und Messerstichen getötet. Die Ermittlungen führten in die Drogenszene, die Beweislage vor allem gegen jüngeren der beiden Täter war erdrückend. Für ihn wurde die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt angeordnet.

Die Kammer um die Vorsitzende Richterin Sabine Salomon blieb damit leicht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Vieles sei bei der Aufarbeitung nebulös geblieben, auf die Qualifizierung der Tat habe das allerdings keinen Einfluss gehabt. Ob die Tötung geplant gewesen sei oder nicht – ohne Mordmerkmale bleibe die Tat ein Totschlag.

Zunächst war es eine Nothilfe beziehungsweise Notwehrsituation

Die Aggression sei wie von dem 20-Jährigen geschildert vom Opfer ausgegangen. Zunächst habe es sich daher um eine Nothilfe- beziehungsweise Notwehrsituation gehandelt. Erst als das Opfer auf dem Boden gelegen sei, hätten die beiden Angeklagten eine „stillschweigende Übereinkunft getroffen, ihn nicht ziehen zu lassen und ihn zu töten“.

Zur Einordnung der jeweiligen Tatbeteiligung berief sich die Kammer auf eine polizeiliche Aussage des 20-Jährigen. In der hatte er seinen Mitangeklagten belastet. Der habe zweimal mit dem Hammer auf den Kopf des am Boden liegenden Opfers geschlagen. Diese Aussage sei glaubwürdig, führte Salomon aus.

Verteidiger fordert im Karlsruher Prozess Freispruch vom Tötungsvorwurf

Die Staatsanwaltschaft hatte am 18. Juni sieben Jahre Jugendhaft wegen Totschlags für den jüngeren der beiden Angeklagten gefordert. Dessen Verteidiger Marvin Schroth schloss sich dem Antrag an.

Der 20-Jährige hatte die Bluttat eingeräumt und umfangreich vor Gericht ausgesagt. Den ursprünglich in der Anklageschrift stehenden Mordvorwurf sah Staatsanwalt Andreas Witulski nach sieben Verhandlungstagen nicht ausreichend bewiesen.

Im Fall des zweiten Angeklagten gingen die Vorstellungen deutlich weiter auseinander. Witulski beantragte eine Haftstrafe von elf Jahren. Verteidiger Hannes Linke forderte hingegen, seinen Mandanten vom Tötungsvorwurf freizusprechen.

Für eine aktive Beteiligung spreche ausschließlich eine Aussage des 20-Jährigen bei der Polizei, die er vor Gericht nicht wiederholte. Linke beantragte Mitte Juni, ihn lediglich wegen des Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer „angemessenen Strafe“ zu verurteilen.

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