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Illegaler Gaststättenbetrieb?

Nach Polizeieinsatz: Karlsruher Wirt tritt Vorwürfen entgegen

Nachdem die Polizei einen illegalen Gaststätten-Betrieb entdeckt und Gäste wie Wirt angezeigt hat, sieht sich der Gastronom zu Unrecht am Pranger. Er sei von der Rechtmäßigkeit seines Tuns überzeugt gewesen.

Wirt wehrt sich: Nach einem Polizeieinsatz in einer Gaststätte in der Eckener Straße betont der Gastronom, er sei von der Rechtmäßigkeit seines Tuns überzeugt gewesen.
Nach einem Polizeieinsatz in einer Gaststätte in der Eckener Straße betont der Gastronom, er sei von der Rechtmäßigkeit seines Tuns überzeugt gewesen. Foto: Friso Gentsch/dpa

Nach der Schließung eines Gaststätten-Betriebs in der Eckener Straße durch die Polizei hat der Wirt die Ereignisse vom Samstagabend relativiert. Er habe sein Lokal in der Überzeugung geöffnet, dass die Corona-Regeln dies gestatten, sagte der Gastronom Jürgen Gauß gegenüber den BNN.

Entsprechende Informationen, wonach bei Inzidenzwerten unter 100 die Gastronomie öffnen dürfe, habe er den Verlautbarungen des Branchenverbandes Dehoga entnommen.

Außerdem habe er ausschließlich Gäste in das Lokal „Dabb nei“ eingelassen, die einen gültigen Corona-Test vorlegen konnten. Solche Personen hätten auch keinen Mundschutz tragen müssen, erklärt er.

Polizei kam mit sieben Streifenwagen und Polizeihund

Entgegen der Darstellung der Polizei sei niemand seiner Gäste aggressiv gewesen, betont Gauß. Dies sei durch drei Videoaufnahmen dokumentiert. Insgesamt hatte die Polizei 26 Gäste aus unterschiedlichen Haushalten festgestellt. Nur ein Teil von ihnen sei jedoch im Inneren des Lokals gewesen, die restlichen Personen waren Gauß zufolge im Freien.

Nach Schilderung des Wirtes habe die Polizei am fraglichen Samstag mehrfach das Lokal passiert, ohne tätig zu werden. Später hätten sieben Streifenwagen nebst Polizeihund bei seinem Lokal Halt gemacht.

Alle 26 Gäste hätten ins Lokal kommen müssen, um zur Kontrolle einzeln herauszutreten. Die Polizei zeigte die Gäste und den Wirt beim städtischen Amt für öffentliche Ordnung wegen Verstoßes gegen die Corona-Regeln an.

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