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Zwei Kundgebungen am Donnerstag

„Querdenker“ dürfen nicht direkt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe demonstrieren

Die Demonstrationen sogenannter „Querdenker“ gegen die Corona-Maßnahmen reißen nicht ab. Am Donnerstag soll zwar nicht direkt vor, aber doch in unmittelbarer Nähe des Bundesverfassungsgerichts demonstriert werden. Doch die Demonstranten müssen Abstand halten.

Das Bundesverfassungsgericht mit einem Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht.
Geschützt: Im direkten Bereich direkt um das Bundesverfassungsgericht darf nicht demonstriert werden. Foto: Uli Deck/dpa

Der öffentliche Streit um die Corona-Maßnahmen wird am Donnerstag, 19. November, ab 13 Uhr im weiteren Umfeld des Bundesverfassungsgerichts ausgetragen. Angekündigt sind eine Demonstration der sogenannten „Querdenker“ und eine Demonstration von Gegnern der „Querdenker“.

Bei den „Querdenkern“ sind laut Stadtverwaltung 50 Personen angekündigt, und zwar jenseits des Eisenzaunes am Gericht, die Gegendemonstration ist am Zirkel mit 50 Personen angekündigt.

Anmelder ließ viele Fragen offen

Eine Demonstration direkt am Bundesverfassungsgericht darf allerdings nicht stattfinden, ein Anmelder aus der Querdenker-Szene hatte dies beantragt und zunächst von „tausenden von Teilnehmern“ gesprochen.

Da der Bereich direkt beim Bundesverfassungsgericht unter das sogenannte Bannmeilengesetz fällt, ist dafür eine Zustimmung des Bundesinnenministeriums nötig.

Das Ministerium hat diese verweigert, so Ute Donisi vom Ordnungs- und Bürgeramt. Zudem habe die Stadt diese Kundgebung verboten, weil der Anmelder zahlreiche zentrale Fragen offen ließ.

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