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Alkohol- und Ansammlungsverbote

Regeln für Silvester: Auf dem Marktplatz in Karlsruhe dürfen keine Korken knallen

Auch diese Silvesternacht fällt anders aus als gewohnt: Wer in Karlsruhe mit einem Sekt auf 2022 anstoßen will, muss unter anderem früher gerne besuchte Orte meiden.

Zum Themendienst-Bericht vom 3. Dezember 2019: Wer sich nach einem Gläschen Sekt auf der Weihnachtsfeier verletzt, genießt den Schutz der Unfallversicherung.
Prosit Neujahr: Ein Glas Sekt ist in der Silvesternacht auf mehreren Arealen wie dem Marktplatz nicht erlaubt. Foto: Daniel Maurer/dpa

Feuerwerk ist in dieser Silvesternacht ein Tabu. Und auch für die bei vielen Karlsruhern an Mitternacht besonders beliebten Plätze gelten strenge Regeln wegen Corona.

Die Stadt erlässt für die Zeit vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis 1. Januar, 9 Uhr, nämlich Alkohol- und Ansammlungsverbote für sonst zum Jahreswechsel stark frequentierte Areale. Konkret geht es um Werderplatz, Marktplatz, Schlossplatz, Schlossgarten, Friedrichsplatz, Stephanplatz und Europaplatz.

Gleiches gilt in Durlach in der Reichardtstraße ab Einmündung Parkplatz im Bereich der Endstation der Turmbergbahn bis zur Einmündung Sepp-Herberger-Weg.

Obergrenze auf den Karlsruher Plätzen liegt bei zehn Personen

Die genannten Plätze werden nicht grundsätzlich geräumt, erläutert Ute Donisi vom Ordnungsamt. Wer sich dort treffen möchte, darf aber nicht mit zu vielen Menschen kommen beziehungsweise zusammenstehen.

Die Obergrenze liegt der Verordnung zufolge bei zehn Personen. Wenn also Pärchen oder Familien mit zwei, drei Kinder losgehen, sei dies erlaubt. Die Flasche Sekt dürfen sie jedoch nicht am Marktplatz oder einem der anderen Plätze öffnen.

„Das fällt unter das Alkoholverbot“, so Donisi. Das Abbrennen von Pyrotechnik ist ebenfalls untersagt. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Da sehe die Verordnung einen Rahmen zwischen 50 und 250 Euro vor.

Kommunaler Ordnungsdienst in der Innenstadt unterwegs

Der Kommunale Ordnungsdienst sei in der Silvesternacht mit zehn Kräften im Einsatz. „Unser Schwerpunkt wird in der Innenstadt liegen“, kündigt Donisi an. Zudem sei die Polizei unterwegs.

Zu deren Einsatzstärke macht Donisi keine Angaben. Während das Ansammlungs- und Alkoholverbot an den meisten Plätzen am Neujahrstag endet, besteht das Alkoholverbot am Werderplatz schon seit einigen Tagen und wird auch nicht gleich wieder beendet.

Das Verbot des Ausschanks und Konsums von Alkohol auf bestimmten Flächen sei eine notwendige Schutzmaßnahme, welche dazu beitragen könne, Infektionsrisiken zu verringern, „da durch die damit verbundene Kontaktbeschränkung das Übertragungsrisiko gesenkt wird“, so die Stadt.

Zudem werde verhindert, dass sich wechselnde Gäste oder Gruppen an den Verkaufsstellen einfinden und gruppieren. Und: „Des Weiteren dient ein Alkoholausgabeverbot dazu, spontanen gemeinschaftlichen (weiteren) Alkoholkonsum zu reduzieren, da eine zunehmende Alkoholisierung dem Ziel der Kontaktminimierung entgegensteht.“

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