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Gartenbauamt will Unfälle vermeiden

Rollerfahren ist im Skatepark in der Karlsruher Oststadt nur zu bestimmten Zeiten erlaubt

Am Tag dürfen sie rein, am Abend nicht: Rollerfahrer müssen sich in der Skateanlage des Otto-Dullenkopf-Parks in Karlsruhe an bestimmte Zeiten halten. Das gefällt nicht jedem. Und vor allem: Warum ist das so?

In der Skateranlage im Otto-Dullenkopf Park herrscht zu bestimmten Zeiten Rollerverbot.
Klare Regelung: Die Stadt hat an der Skateanlage im Otto-Dullenkopf-Park ein Schild aufgestellt, das für Rollerfahrer explizite Nutzungszeiten vorschreibt. Foto: Jörg Donecker

Rollerfahrer reiben sich beim Besuch des Otto-Dullenkopf-Parks in der Karlsruher Oststadt neuerdings ungläubig die Augen: Ihre Gefährte sind hier nur zu bestimmten Zeiten erwünscht.

Die Benutzung von „Scootern und Tretrollern“ sei ausschließlich von Montag bis Samstag von 9 bis 16.30 Uhr gestattet, erklärt ein Hinweisschild an der Skateanlage. Nach 16.30 Uhr und sonntags sei das Rollern verboten, heißt es weiter.

In sozialen Netzwerken diskutieren Betroffene über das Verbot. Besonders Eltern von jungen Rollerfahrern äußern ihr Unverständnis über die Neuregelung.

Das Schild an dem Park in der Oststadt sei lediglich ausgetauscht worden, lässt das zuständige Gartenbauamt auf Nachfrage der BNN wissen. Das vorherige Schild habe die Nutzung der Anlage durch Rollerfahrer überhaupt nicht vorgesehen. Der Skatepark sei ursprünglich für Skateboard- und BMX-Rad-Fahrer konzipiert worden.

Da es in der Vergangenheit aber vermehrt zu Unfällen gekommen sei, sah sich das Gartenbauamt jetzt gezwungen zu handeln. Die Nutzung der Anlage durch Rollerfahrer stelle aufgrund der andersartigen Bewegungsabläufe eine Gefährdung für Skater dar, teilt das städtische Gartenbaumt weiter mit.

Gartenbauamt will Situation entschärfen

„Beide Rollsportarten vertragen sich nicht miteinander“, heißt es außerdem in der Stellungnahme. Deshalb habe man eine Lösung gesucht, um die Situation zu entschärfen. Auch in anderen Städten gebe es ähnliche Regelungen.

Die Nutzungszeiten für Scooterfahrer seien in der Anlage im Otto-Dullenkopf-Park nun explizit festgelegt worden, „sodass das Scooterfahren dort erstmals überhaupt, allerdings nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist“. Ob diese Regelung so bleibt, sei derzeit nicht absehbar, heißt es weiter von der Stadt.

Und: „Die Anlage ist bisweilen übervoll und das Problem kann derzeit nur durch Nutzungsentzerrung gelöst werden.“ Verwaltungsintern würden derzeit jedoch Lösungsansätze besprochen.

Andere Skateparks nicht betroffen

In anderen Karlsruher Skateparks gebe es dieses Problem nicht. So seien etwa die Anlage in der Wilhelm-Leuschner-Straße in Oberreut oder der Skaterplatz an der Günther-Klotz-Anlage nur mit normalen Spielplatz-Schildern versehen.

Hier komme es nicht zu Konflikten, da beide Anlagen sowohl für die eine, als auch für die andere Gruppe nicht so attraktiv seien wie jene im Otto-Dullenkopf-Park. Diese verfüge über die günstige glatte Oberfläche und die gewünschten Mulden.

Die Skateanlage im Otto-Dullenkopf-Park wurde vor rund 20 Jahren eröffnet und im Jahr 2016 erneuert. Konflikte mit Rollerfahrern habe es zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben.

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